Knielingen ist einer der ältesten Karlsruher Stadtteile. Seine Spuren reichen bis in das Jahr 768 zurück, als es erstmals urkundlich erwähnt wurde.
Der Friedhof liegt nördlich der Eggensteiner Straße und besteht seit 1840. Das älteste erhaltene Grabmal des Friedhofs stammt aus dem Jahr 1854.
Im nördlichen Teil des Friedhofs befindet sich das Ehrenmal für die in den beiden Weltkriegen gefallenen Knielinger Soldaten.
Der Knielinger Friedhof erstreckt sich über eine Fläche von ca. 2,3 ha.
Wir von Schütz Bestattungen beraten Sie gerne bei einem aktuellen Trauerfall oder bei einer Bestattungsvorsorge.
Wenn Sie nähere Informationen zu einer Bestattung in Karlsruhe Knielingen benötigen, zögern Sie nicht, sich jederzeit an uns zu wenden.
Schütz Bestattungen – Sie erreichen uns im Trauerfall Tag & Nacht unter 0721 / 98615404
Unser Beratungsbüro befindet sich Im Husarenlager 1 in Knielingen. Gerne beraten wir Sie dort nach Terminabsprache oder bei Ihnen vor Ort.
Das Friedhofs- und Bestattungsamt der Stadt Karlsruhe erreichen Sie unter der Telefonnummer 0721 133 69 01
Auf dem Friedhof stehen Abschiedsräume zur Verfügung. Die Friedhofshalle ist stufenlos zugänglich und bietet ca. 75 Sitzplätze.
Der Rüppurrer Knielingen ist über die Buslinie 74 Haltestelle Reinmuthstraße und der Linie S5 Haltestelle Eggensteiner Straße an den ÖPNV angebunden.
IM TRAUERFALL SIND WIR TAG UND NACHT FÜR SIE ERREICHBAR.
DENN DER TOD WARTET NICHT, DASS MORGEN IST ODER NIMMT RÜCKSICHT AUF FAMILIENFESTE ODER FEIERTAGE.
UNSERE 24-Stunden HOTLINE:
Selbstverständlich führen wir auch Hausbesuche in den Karlsruher Stadtteilen Neureut, Nordstadt, Weststadt, Nordweststadt, Knielingen, Innenstadt, Oststadt, Südstadt, Mühlburg, Daxlanden, Rüppurr, Grünwinkel, Oberreut, Bulach, Waldstadt, Rintheim, Hagsfeld oder Durlach durch.
Selbstverständlich besuchen wir Sie auch in den umliegenden Städten und Gemeinden. Wir sind beispielsweise auch in Germersheim, Bellheim oder Speyer für Sie da.
Wenn wir mit Bekannten, Freunden oder Kunden ins Gespräch kommen, wird häufig die Frage gestellt, ob wir in Orten oder Ortsteilen tätig werden dürfen, in denen wir kein Ladengeschäft haben? Die Antwort lautet: Ja, wir dürfen! Wir sind weder auf ein Dorf, einen Stadtteil, einen Friedhof oder ein Bundesland begrenzt.