Sozialbestattung

Sozialbestattung: So können Sie die Kostenannahme beantragen

Eine Bestattung ist nicht nur eine emotionale, sondern oftmals auch eine finanzielle Belastung. Normalerweise sind die Angehörigen des Verstorbenen gesetzlich dazu verpflichtet, die Bestattungskosten zu tragen. Manchmal sind Angehörige jedoch nicht in der Lage, für die anfallenden Kosten aufzukommen. 

In diesem Fall kann eine Sozialbestattung beantragt werden und der Staat übernimmt die Kosten. In diesem Beitrag erfahren Sie, wer für eine Sozialbestattung berechtigt ist, wo Sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen können und ob eine Sozialbestattung würdevoll sein kann.



Wer kann eine Sozialbestattung beantragen?

Angehörige, die aufgrund eines zu geringen Einkommens, einer zu niedrigen Rente oder aus einem anderen Grund die nötigen finanziellen Mittel für eine Bestattung nicht aufbringen können, können beim Sozialamt im jeweiligen Sterbeort einen Antrag auf die komplette oder teilweise Kostenübernahme einer Sozialbestattung stellen. 

Eine Sozialbestattung beantragen kann nur jemand, der gesetzlich dazu verpflichtet wäre, die Beerdigungskosten zu tragen. In Deutschland sind nach dem Bestattungsgesetz der Ehegatte, die volljährigen Kinder, die Eltern, die Großeltern, die volljährigen Geschwister und Enkelkinder des Verstorbenen verpflichtet, die Kosten zu tragen (in angegebener Reihenfolge).



Welche Voraussetzungen gelten für eine Kostenübernahme?

Als Angehörige/r müssen Sie dem Sozialamt, das zuletzt zuständig war, einen klaren Nachweis über Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen erbringen. Voraussetzung für eine Sozialbestattung ist, dass weder das hinterlassene Erbe noch ein eventuelles Sterbegeld die Kosten abdeckt. Weiterhin ist eine Bestattungsverfügung zu berücksichtigen, falls der Verstorbene diese vor seinem Tod hinterlassen hat.

Bedenken Sie, dass Sie mehrere Dokumente einreichen und Formulare bearbeiten müssen, die individuell geprüft werden. Daher kann die  Prüfung eines Antrags zur Kostenübernahme manchmal mehrere Monate dauern. Sie können die Kostenübernahme bei bereits durchgeführter oder einer in Auftrag gestellen Bestattung geltend machen. In einer Notlage kann das Sozialamt auch eine Vorleistung erbringen.

Nachzuweisende Dokumente sind unter anderem:

  • Sterbeurkunde
  • Kontoauszüge der letzten Monate
  • Kopie von Sparguthaben
  • Nachweise des Nachlasses
  • Versicherungsurkunden


Sozialbestattung beantragen

Welche Kosten werden übernommen?

Welche Kosten übernommen werden, ist abhängig von der Gemeinde und den örtlichen Regelungen. Die Höhe der Kostenübernahme wird in der Regel durch die durchschnittlichen Kosten einer Bestattung bestimmt. Der Höchstsatz für Zuschüsse vom Sozialamt liegt derzeit bei 1.481 Euro.

Ob die Sozialbestattung eine Erd- oder eine Feuerbestattung ist, ist abhängig vom persönlichen Willen des Verstorbenen oder des Totenfürsorgeberechtigten. Auch andere Bestattungsarten wie zum Beispiel Seebestattungen sind möglich, insofern die Kosten nicht unverhältnismäßig hoch sind.

Durschnittlich gibt es in Deutschland 10.000 Sozialbestattungen pro Jahr. In den letzten Jahren hat die Zahl der Anträge auf Übernahme der Bestattungskosten zugenommen. Dies liegt vor allem an der wachsenden Altersarmut und der Abhängigkeit von staatlichen Leistungen, durch die die Hinterbliebenen die Bestattungskosten oftmals nicht selbst tragen können.



Kann eine Sozialbestattung würdevoll sein?

Der Rahmen der vom Sozialamt übernommenen Bestattungskosten ermöglicht eine einfache, aber würdige Bestattung. Der Sarg und der Blumenschmuck fallen bei einer Sozialbestattung vergleichsweise schlicht aus. Es muss allerdings gewährleistet werden, dass ein würdevoller Abschied ermöglicht wird und Außenstehende die Sozialbestattung nicht als solche erkennen können.



Die Gebührenordnung sieht vor, dass folgende Kosten vom Sozialamt getragen werden:

  • Kosten für rechtsmedizinische Untersuchungen
  • Friedhof- und Kremationsgebühr 
  • Leistungen des Bestattungsinstitutes
  • Kosten für einen Sarg oder eine Urne


Alle darüber hinaus anfallenden Kosten, wie zum Beispiel für die Trauerfeier, müssen von den Angehörigen getragen werden.



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Wir sind gerne für Sie da und sprechen mit Ihnen über Ihre Möglichkeiten. Rufen Sie uns gerne an: 07249 / 3874055

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Daniel Schütz

Ich bin Daniel Schütz, Geschäftsführer von Schütz Bestattungen®. Zusammen mit meiner Frau und unserem Team übernehmen wir im Trauerfall durch unseren Rundum-Service die vollständige Vorbereitung, Planung & Durchführung der Beerdigung Ihrer Angehörigen. Wir sind für Sie da!


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