Was passiert mit Onlinekonten, Social Media & Co.?
Im digitalen Zeitalter hinterlassen wir längst nicht mehr nur Bankkonten und Papierdokumente – sondern auch unzählige digitale Spuren: E-Mail-Postfächer, Social-Media-Profile, Cloud-Speicher, Streaming-Abos, Online-Banking und vieles mehr. Doch was passiert nach dem Tod mit diesen Onlinekonten? Wer darf darauf zugreifen, und wie können Angehörige handeln? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema „Digitaler Nachlass“.
1. Was ist ein digitaler Nachlass?
Der digitale Nachlass umfasst sämtliche digitalen Daten, Zugänge und Rechte, die eine Person online angesammelt hat. Dazu zählen besonders:
- E-Mail-Konten
- Profile bei Social Media (Facebook, Instagram, X, LinkedIn etc.)
- Online-Banking, Paypal und Finanzdienste
- Cloud-Speicher (Dropbox, Google Drive, OneDrive etc.)
- Apps und Online-Abos (Streaming, Shopping, Magazine)
- Online-Shops, Kundenkonten, Bonusprogramme
- Digitale Dateien (Fotos, Musik, E-Books, Verträge, Webseiten etc.)
2. Rechtliche Grundlagen: Wer erbt digitale Konten?
Nach deutschem Recht geht der digitale Nachlass wie jedes andere Vermögen automatisch auf die Erben über (§ 1922 BGB).
Erben haben grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie beim materiellen Nachlass:
- Sie dürfen auf Konten und Daten zugreifen,
- Verträge kündigen oder löschen,
- digitale Vermögenswerte einfordern (z. B. Guthaben, In-App-Käufe)
- und müssen sich ggf. auch um Schulden (z. B. Abonnements, offene Rechnungen) kümmern.
Achtung: Anbieter mit Sitz im Ausland haben teils andere Regelungen. Klären Sie im Zweifel ihre Nutzungsbedingungen.
3. Was sollten Erben tun? Schritt-für-Schritt-Anleitung
1. Zugang sichern:
Sammeln Sie alle bekannten E-Mail-Adressen und Online-Nutzernamen des Verstorbenen.
Wichtige Hinweise liefern das Smartphone, Browser-Verläufe und E-Mails.
2. Konten lokalisieren und auflisten:
Erstellen Sie eine Übersicht aller Onlinekonten und wichtiger Dienste.
3. Anbieter kontaktieren:
Viele Dienste (wie Facebook, Google, Apple, Banken) haben eigene Formulare für Todesfälle.
Fordern Sie Zugang oder Löschung unter Vorlage folgender Unterlagen an:
- Sterbeurkunde
- Nachweis der Erbberechtigung (z. B. Erbschein)
- Eigener Ausweis
4. Konten löschen, umwandeln oder sichern:
Prüfen Sie, ob Profile gelöscht, in einen Gedenkzustand („Memorialized“) umgewandelt oder Abos gekündigt werden sollen.
Sichern Sie wichtige Daten (Fotos, Dokumente, Kontakte), bevor Konten gelöscht werden.
5. Vertrauliches schützen:
Löschen Sie private oder sensible Daten, die nicht in fremde Hände geraten sollten.
4. Besonderheiten bei großen Plattformen
- Facebook & Instagram:
Profile können auf Wunsch in einen Gedenkzustand versetzt oder vollständig gelöscht werden. Erben müssen den Tod nachweisen. - Google (Gmail, Drive usw.):
Der „Inactive Account Manager“ ermöglicht es, schon zu Lebzeiten eine Vertrauensperson für das Google-Konto zu hinterlegen. Andernfalls benötigen Erben Erbschein und Sterbeurkunde. - Apple:
Im Apple-ID-Account kann eine „Kontaktperson für den Nachlass“ bestimmt werden.
Ohne Zugangsdaten ist es oft sehr schwer, an Inhalte zu kommen. - WhatsApp, X (ehem. Twitter), LinkedIn:
Erben können unter Vorlage von Dokumenten Accounts löschen oder ggf. übernehmen. - Online-Banking & PayPal:
Auch hier sind Erbschein und Sterbeurkunde nötig. Gelder werden an die Erben ausgezahlt oder Konten geschlossen.
5. Wie kann ich zu Lebzeiten vorsorgen?
Um den digitalen Nachlass für Angehörige zu erleichtern (und Missbrauch zu verhindern), können Sie:
- Eine Liste mit allen Onlinekonten und Zugangsdaten (z. B. in einem Passwortmanager oder verschlossenem Notizbuch) hinterlegen.
- Eine vertrauenswürdige Person als digitalen Nachlasskontakt bestimmen und regeln, was nach Ihrem Tod mit Konten geschehen soll.
- Im Testament festhalten, wer sich um digitale Daten kümmern und was gelöscht, übertragen oder erhalten bleiben soll.
6. Wer hilft im Ernstfall weiter?
- Erben können bei Unklarheiten einen Anwalt für Erbrecht oder IT-Recht einschalten.
- Städtische Beratungsstellen, Verbraucherzentralen und Digitaldienste bieten oft Checklisten oder Hilfestellungen.
7. Fazit
Der digitale Nachlass wird immer wichtiger und komplexer. Wer zu Lebzeiten vorsorgt, erspart Angehörigen im Todesfall viel Mühe, schützt seine Privatsphäre und vermeidet Streit oder Zugriffslücken. Erben sollten zügig handeln, alle Beweise und Unterlagen bereitstellen und keine Fristen verpassen – oft kann auch professionelle Beratung helfen, digitale Werte und Erinnerungen sinnvoll zu sichern oder zu löschen.
Disclaimer:
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei individuellen Fragen wenden Sie sich bitte an Experten für Erbrecht und IT-Recht.







