IM TRAUERFALL TAG & NACHT ERREICHBAR

Vollmachten einfach selbst erstellen

Es liegt in der Natur des Menschen, dass die meisten von uns sich ungern mit dem eigenen Ableben beschäftigen.

Sich aber dennoch einmal die Zeit nehmen und über den Fall der Fälle nachzudenken macht Sinn. Denn haben Sie gewusst, dass Sie selbst dann, wenn Sie in einer Ehe- oder Lebenspartnerschaft leben eine Patientenverfügung benötigen?

So können Sie sicherstellen, dass Ihr Partner im Fall der Fälle auch Auskunft von den Ärzten bekommt und die medizinischen Entscheidungen in ihrem Sinne treffen darf.

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Es ist nicht so, dass es im Notfall selbstverständlich ist, dass enge Familienangehörige Sie vertreten können. Sie sollten eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die im Fall des Falles die Entscheidungen für Sie trifft. Ohne diese Verfügung kann es sein, dass ein Arzt die Familienangehörigen nicht über den Zustand des Patienten informiert.

Wenn ein Unfall oder eine akute Krankheit Sie von Ihrer Entscheidungsfähigkeit ausschließt, sollte eine Vertrauensperson für Sie die wichtigen Entscheidungen treffen können.

Ehepartner sind nicht automatisch Vertrauenspersonen im rechtlichen Sinne!

Wenn Unfall oder Krankheit Sie daran hindern selbst wichtige Entscheidungen treffen zu können, dann legt i.d.R. das Amtsgericht eine betreuende Person fest.

Diese Person kann dann über Ihre finanziellen Mittel verfügen, wichtigen Briefverkehr führen oder mit den zuständingen Ärzten korrespondieren.

Sollten Maßnahmen wie das Fesseln am Bett oder die Behandlung mit Medikamenten erforderlich sein, entscheidet i.d.R. ein Gericht über diese Maßnahmen.

Durch eine Betreuungsverfügung können Sie Einfluss darauf nehmen, wer mit in diese Entscheidungen einbezogen werden soll.

Haben Sie spezielle Vorstellungen bezüglich medizinischer Eingriffe, die bei Ihnen im Notfall vorgenommen werden sollen?

Dann ist die Patientenverfügung etwas worüber Sie nachdenken sollten.

Diese regelt die Befugnis über spezifische medizinische Behandlungen zu entscheiden und ist direkt an Ärzte gerichtet.

Sie tritt dann in Kraft, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, über die Durchführung von medizinischen Behandlungen selbst zu entscheiden.

Stellen Sie sicher, dass im Falle eines Unfalls oder einer Demenz Sie selbst entscheiden was passiert.

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Rechtlicher Hinweis:

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