Krankschreibung wegen Todesfall

Krankschreibung wegen Todesfall

Der Verlust eines geliebten Menschen reißt häufig ein tiefes Loch in das Leben der Hinterbliebenen. Die Verarbeitung der Trauer ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Manche Menschen trauern ein paar Wochen, manche mehrere Jahre. 

Gerade dann, wenn der Todesfall unvorbereitet eintritt, ist die seelische Belastung sehr groß. Trauernde können oftmals nicht wie gewohnt mit dem Alltag weitermachen und beruflichen wie auch familiären Verpflichtungen nachgehen. Doch ist eine Krankschreibung wegen Todesfall möglich? Und wie lange kann man bei einem Todesfall der Arbeit fernbleiben?



Wenn die Trauer es nicht ermöglicht, wie gewohnt weiterzumachen

Trauer ist etwas, das zum Leben dazugehört. Dass sich Hinterbliebene bei dem Verlust einer nahestehenden Person krankschreiben lassen können, sollte selbstverständlich sein. Es gibt keinen Grund, sich dafür zu schämen, wenn es die Symptome der Trauer nicht erlauben, wie gewohnt weiterzumachen. 

Trauernde haben neben der Sehnsucht nach dem gestorbenen Menschen häufig mit großer Unruhe und Konzentrationsschwierigkeiten zu kämpfen, was es sehr schwer machen kann, dem Job sowie anderen Aufgaben des Alltags wie gewohnt nachzugehen. Eine Krankschreibung im Trauerfall kann Trauernden die benötigte Zeit geben, mit der neuen Situation umzugehen.



Krankschreiben lassen bei Todesfall?


Krankschreibung wegen Todesfall ist vollkommen in Ordnung

Wenn Sie zu den nächsten Verwandten des Verstorbenen gehören, dazu gehören (Ehe-)Partner, Eltern und Kinder, können Sie bezahlten Sonderurlaub beantragen. Entferntere Verwandte wie Enkelkinder, Neffen, Onkels oder Cousins können keinen Sonderurlaub wegen Todesfall beantragen. Auch im Todesfall von Großeltern oder Schwiegereltern gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. In diesen Fällen müssen Sie Rücksprache mit Ihrem Arbeitgeber halten. In den meisten Fällen zeigt sich der Arbeitgeber kulant und gibt dem Arbeitnehmer eine Freistellung bei Todesfall. 

Auch dann, wenn ein Angehöriger schwer erkrankt, das eigene Kind geboren oder geheiratet wird, kann Sonderurlaub beantragt werden. Dies ist im Arbeitsrecht geregelt. Der Sonderurlaub gibt Ihnen die Zeit, sich um Behördengänge, die Bestattung und Erbschaftsangelegenheiten zu kümmern und sich mit dem Verlust auseinanderzusetzen. 

Der Sonderurlaub muss schriftlich beantragt und genehmigt werden. Bleiben Sie der Arbeit unentschuldigt fern, riskieren Sie eine Kündigung. Der Sonderurlaub wird nicht von den vertraglich festgesetzten Urlaubstagen abgezogen. Während der Sonderurlaubstage zahlt der Arbeitgeber weiterhin das volle Gehalt. Genau wie bei Ihrem regulären Urlaub.



Wie lange dauert der Sonderurlaub?

Der Arbeitgeber darf den Antrag auf Sonderurlaub im Todesfall nicht ablehnen, allerdings ist die Dauer des Sonderurlaubs nicht gesetzlich festgelegt. Wie lange Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderurlaub haben ist oftmals im Arbeits- oder Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung festgehalten. In der Regel beträgt die Dauer des Sonderurlaubs zwischen einem und drei Tagen.

Wie lange Sonderurlaub gewährt wird, ist zum anderen abhängig davon, wie lange Sie schon in Ihrem Betrieb tätig sind. Auch die Kulanz des Arbeitgebers Einfluss darauf, wie lange Sie freigestellt werden. Daher lässt sich die Dauer des Sonderurlaubs im Todesfall nicht konkret bestimmen.

Suchen Sie am besten ein persönliches Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und schildern Sie Ihre Situation. So können Sie vielleicht mehr als zwei bis drei Tage freigestellt werden. Ansonsten kommt die ärztliche Krankschreibung wegen Todesfall in Frage.



Krank wegen Todesfall
Der Sonderurlaub reicht nicht aus, um den Tod zu verarbeiten


Krankschreibung wegen Todesfall wenn Sonderurlaub zu kurz

Der Tod eines nahestehenden Angehörigen ist meist nicht in drei Tagen verarbeitet. Trauernde benötigen Zeit, um sich zu verabschieden und mit der neuen Situation klarzukommen. 

Reicht Ihnen der gesetzlich bzw. vertraglich gewährte Sonderurlaub nicht aus und benötigen Sie mehr Zeit, müssen Sie nach Ablauf des Sonderurlaubs regulären Urlaub oder eine unbezahlte Freistellung beantragen. Wenn Sie extrem unter der Trauersituation leiden und sich nicht im Stande fühlen, Ihrer Arbeit nachzugehen, kommt auch eine Krankschreibung wegen Todesfall in Frage. So können Sie sich die benötigte Auszeit verschaffen.

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Daniel Schütz

Ich bin Daniel Schütz, Geschäftsführer von Schütz Bestattungen®. Zusammen mit meiner Frau und unserem Team übernehmen wir im Trauerfall durch unseren Rundum-Service die vollständige Vorbereitung, Planung & Durchführung der Beerdigung Ihrer Angehörigen. Wir sind für Sie da!


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