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In Linkenheim-Hochstetten gibt es 7 Möglichkeiten, eine Urne nach der Einäscherung beizusetzen. Erfahren Sie in diesem Artikel, welche Arten der Beisetzung auf den Friedhöfen Linkenheim und Hochstetten möglich sind. 

1. Die jüngere Geschichte der Feuerbestattung ​

In der christlichen Tradition wurde die Erdbestattung im Sarg lange als die einzige Möglichkeit gesehen, einen Verstorbenen beizusetzen. Das lag auch daran, dass sich die katholische Kirche bis ins Jahr 1963 weigerte, eine Feuerbestattung anzuerkennen. 

Das änderte sich erst mit der Erklärung „Instruktion Piam et constantem“ vom 5. Juli 1963 . Zwar gilt seitdem noch immer die Erdbestattung als bevorzugte Art der Beisetzung, aber auch eine Feuerbestattung ist zulässig. Sie darf allerdings nicht aus atheistischen oder materialistischen Gründen erfolgen.

2. Die Entwicklung der Zahlen der Feuerbestattung seit der 1960er-Jahren​

Die Haltung der Kirche drückte sich auch in den Zahlen zur Feuerbestattung aus. Während diese in den 1960er-Jahren in Westdeutschland noch bei ca. 10 Prozent lag, dauerte es noch bis weit ins nächste Jahrtausend hinein, bis der Anteil von Feuerbestattungen die 50-Prozent-Marke überschritt. Erst im Jahr 2010 erreichte, nach Schätzungen des Bundesverbands Deutscher Bestatter e.V., die Zahl der Feuerbestattungen die 50-Prozent-Marke. Die Entwicklung ging es schnell: Bereits im Jahr 2017 lag die Anzahl der Feuerbestattungen in Deutschland bei 70 Prozent. Fünf Jahre später, so Umfragen der Gütegemeinschaft Feuerbestattungsanlagen e. V., lag die Quote bereits bei 77 Prozent. 

Um der immer steigenden Zahl der Feuerbestattungen in Deutschland Rechnung zu tragen, hat auch die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten ihr Friedhofskonzept angepasst und neue Arten der Urnenbeisetzung ermöglicht. 

Hier geben wir Ihnen einen Überblick: 

3. Die 7 Arten der Urnenbeisetzung in Linkenheim-Hochstetten

Grundsätzlich gibt es 7 Arten der Urnenbeisetzung auf den Friedhöfen in Linkenheim-Hochstetten.  

  1. Halbanonymes Urnengrab mit zentraler Namensstele 
  1. Gärtnergepflegtes Urnengrab 
  1. Kolumbarium 
  1. Urnenstelennische 
  1. Urnenerdgrab als Wahlgrab oder Reihengrab 
  1. Anonymes Urnengrab 
  1. Urnenbaumgrab (Wahlgrab für zwei)  

 

Nach aktuellem Stand (Mai 2023) sind alle Grabarten auf beiden Friedhöfen verfügbar. Mit der Ausnahme: 

  • Gärtnergepflegtes Urnengrab NUR in Hochstetten 
  • Urnenbaumgrab (Wahlgrab für zwei) NUR in Linkenheim 

1. Halbanonymes Urnengrab mit zentraler Namensstele

Darunter wird ein halbanonymes Grab verstanden, bei dem die einzelne Grabstelle nicht gekennzeichnet ist. Es befindet sich jedoch an einer zentralen Stelle eine Namenstafel, die die Namen der in diesem Grabfeld beigesetzten Verstorbenen kennzeichnet. 

Die Grabstelle ist nicht verlängerbar. 

2. Gärtnergepflegtes Urnengrab

Das gärtnergepflegte Grabfeld wird durch einen Gärtnereibetrieb, der Mitglied in der „Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner“ ist, gepflegt. 

Die Kosten für die Grabpflege sind im Vorfeld auf einmal für komplette Laufzeit der Grabmiete (in der Regel 20 Jahre) zu entrichten. 

Die genossenschaftliche Verwaltung der Gelder hat für die Angehörigen den Vorteil, dass die Grabpflege durch dieseüberwacht und garantiert wird. Sollte ein Gärtnerbetrieb nicht mehr in der Lage sein die Grabpflegearbeiten auszuüben, wird durch die Genossenschaft ein anderer Betrieb beauftragt. Die Angehörigen müssen sich um nichts kümmern. 

Bei den gärtnergepflegten Grabfeldern gibt es die Alternative „immergrün“ und „blühend“. 

Die Grabstelle ist nur mit einer Urne belegbar und nicht verlängerbar. 

3. Nische im Kolumbarium

Eine Nische im Kolumbarium ist eine Einheit in der Urnenwand, die zur Aufbewahrung von Aschekapseln dient.  

In dieser können bis zu vier Urnen beigesetzt und die Grabstelle verlängert werden.  

4. Urnenstelennische

Die Urnenstele unterscheidet sich auf dem Friedhof in Linkenheim und Hochstetten vom Kolumbarium dadurch, dass es sich um eine säulenförmige Grabstätte zur Aufnahme von Urnen handelt. Hierbei können die Formen von eckig bis abgerundet variieren. In der Regel wird die Urnenstelennische mit einer Platte verschlossen. 

In der Urnenstelennische können drei Urnen beigesetzt werden. Die Grabstelle ist verlängerbar.  

5. Urnenerdgrab als Wahlgrab oder Reihengrab

Wie auch beim Sarg kann man eine Urne in der Erde beisetzen. Dies ist in einem speziellen Urnenerdgrab möglich.  
Ebenso ist es in der Regel möglich eine Urne in einem Erd-Wahlgrab beizusetzen, in dem zuvor schon ein Sarg beigesetzt wurde.  

Es werden grundsätzlich zwei Grabarten unterschieden: Reihengräber und Wahlgräber. Die Ausgestaltung kann sich von Region zu Region unterscheiden. Was bundeseinheitlich gilt, ist, dass ein Reihengrab eine Einzelbelegung vorsieht. Das Grabnutzungsrecht ist nicht verlängerbar. 

Bei einem Wahlgrab ist eine Mehrfachbelegung möglich. Dies bedeutet, dass in dieser Grabstelle mehr als eine Urne gleichzeitig beigesetzt werden können. Das Grabnutzungsrecht ist bei einem Wahlgrab – nach Ablauf der Mindestruhefrist – auch verlängerbar.  

6. Anonymes Urnengrab

Ein anonymes Urnengrab ist ein Grabplatz zur Beisetzung einer Urne, bei der der Name des Verstorbenen nicht genannt wird.  

In Linkenheim-Hochstetten ist es möglich, bei der Beisetzung anwesend zu sein. Selbst eine Trauerfeier mit anschließender Beisetzung auf dem anonymen Grabfeld ist möglich. 

In anderen Städten und Gemeinden kann das anders sein. 

Die Grabstelle ist nicht verlängerbar. 

7. Urnenbaumgrab (Wahlgrab für zwei)

Das Urnenbaumgrab befindet sich in einem Grabfeld mit Rasen und einem Baum auf dem Friedhof Linkenheim. Die Urnen werden um den Baum herum beigesetzt und mit runden Abdeckplatte versehen. Auf dieser kann auch ein Name stehen. Es können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Die Grabstelle ist verlängerbar. 

4. Ruhezeit

Die Regelruhezeit in Linkenheim-Hochstetten beträgt für Urnenbeisetzungen 20 Jahre. Das bedeutet: Mit Erwerb des Grabnutzungsrechtes „mieten“ Sie die Grabstelle für 20 Jahre . Bei einem Reihengrab endet die Laufzeit danach und die Grabstelle muss abgeräumt werden.  

Bei einem Wahlgrab besteht die Möglichkeit die Grabstelle zu verlängern. 

5. Wie errechnet sich die Mindestruhezeit?

Die Mindestruhezeit errechnet sich immer nach dem zuletzt beigesetzten Verstorbenen. Zum Beispiel beim Urnenerdgrab als Wahlgrab. Wird hier der erste Verstorbene im Jahr 2023 beigesetzt, läuft die Ruhefrist bis 2043. Findet nun nach 10 Jahren, also 2033, eine Zweitbelegung statt, läuft die Mindestruhefrist für diesen Grabplatz bis zum Jahr 2053. Die Kosten für die Grabstelle müssen dann für die 10 Jahre zusätzlichwerden. 

6. Was passiert mit der Asche nach Ablauf der Ruhefrist?

Bei einem Urnenerdgrab geht die Asche mitsamt der Aschekapsel und der Schmuck- oder Überurne in die Vergänglichkeit über. Ebenso beim Urnenbaumgrab.  

Dies ist bei der Urnenstele und dem Kolumbarium nicht möglich. Hier hat sich die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten etwas Besonderes einfallen lassen. Nach Ablauf der Ruhezeit (Mindestruhezeit oder nach der Verlängerung) wird die Asche aus den nichtvergänglichen Grabstätten in einem Ewigkeitsgrab beigesetzt. 

7. Sie benötigen mehr Informationen zu einer Urnenbeisetzung auf einem der Friedhöfe in Linkenheim-Hochstetten?

Haben Sie Fragen zu Friedhofsangelegenheiten, dann erreichen Sie die Gemeindeverwaltung Linkenheim-Hochstetten unter der Rufnummer 07247 802-0. 

Auskunft über die Kosten einer Grabstätte in Linkenheim-Hochstetten gibt die Friedhofssatzung. 

Geht es um eine Bestattung oder Bestattungsvorsorge und Sie sind auf der Suche nach einem Bestatter, können Sie sich gerne an Schütz-Bestattungen wenden 07247 398 33 38.