Was passiert bei einem Todesfall?

Oftmals tritt ein Todesfall unerwartet ein. Das kann An- und Zugehörige schnell überfordern. Fragen kommen auf. . 

Als Bestatter erleben wir, dass es oftmals ein Bedürfnis der Hinterbliebenen ist, etwas zu tun. Aktiv zu werden. Dies ist ganz normal und eine absolut gesunde Reaktion in dieser Situation.

Der erste Ratschlag, den wir Ihnen geben können, klingt trivial, kann in dieser Situation sehr hilfreich sein. 

Bewahren Sie die Ruhe! Nach dem Tod  einer besteht keine Notwendigkeit,  etwas sofort zu regeln. Anders sieht es aus, wenn sie sich nicht sicher sind, ob jemand wirklich verstorben ist. In diesem Falle  wenden Sie sich an den Notruf 112, um  medizinische Hilfe zu erhalten. 

Gleichzeitig empfehlen wir, schon einmal Kontakt mit dem Bestattungshaus aufzunehmen. 

Was Sie dann tun müssen, richtet sich nach den Umständen, unter denen der Todesfall eintritt.

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Der Sterbefall tritt zuhause ein

Tritt der Sterbefall zu hause ein, dann müssen Sie einen Arzt hinzuziehen, der den Tod feststellt. Findet das Ereignis zu den Sprechzeiten des Hausarztes statt, können Sie ihn anrufen. Das hat den Vorteil, dass   der Hausarzt  detaillierte Kenntnisse über den Gesundheitszustand des Patienten hat. Gibt es keinen Hausarzt oder  oder Tritt der Sterbefall außerhalb  der Erreichbarkeit des Hausarztes ein, so sollten Sie den   Ärztlichen Bereitschaftsdienst kontaktieren. Unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 116117 erreichen Sie diesen.

Muss der Verstorbene gleich abgeholt werden?

In der Regel ist es so, dass der Verstorbene nicht sofort abgeholt werden muss. Oftmals besteht der Wunsch, dass sich noch Familie und Freunde am Todesbett verabschieden können. In Baden-Württemberg liegt die Frist, binnen derer ein Verstorbener in eine Klimakammer überführt werden muss, bei 36 Stunden. Dies bietet genügend Raum für die Abschiednahme am Totenbett. So ist es oftmals auch möglich, dass der Verstorbene bis zum Angelus-Geläut am Abend noch zuhause bleiben kann.

Wozu benötige ich einen Arzt?

Die Aufgabe des Arztes ist es, den Tod festzustellen und die nötigen Papiere auszustellen. Der Arzt führt hierbei eine sogenannte erste Leichenschau durch. Hierbei untersucht der Arzt den Verstorbenen gründlich. Dazu gehört in der Regel auch, dass der Körper genau untersucht wird. Hierfür ist es hilfreich, dass der Verstorbene nicht schon von den Angehörigen gewaschen und angekleidet wird. 

Hilfe, die Polizei kommt

Kann  der Arzt keine eindeutige  Todesursache feststellen, so ist er verpflichtet, dies auf der Todesbescheinigung zu notieren und die Polizei zu verständigen. Sollte diese Situation bei Ihnen eintreten, gilt insbesondere hier der anfangs erwähnte Ratschlag, Ruhe zu bewahren. Denn es hört sich oftmals schlimmer an, als es letztlich sein wird.

Anhaltspunkte für nicht natürlichen Tod sind Tod durch Unfall, Selbsttötung, Tod durch strafbare Handlung, sonstige Gewalteinwirkung (Sturz), Vergiftung und bei Verdachtsfällen der vorgenannten Kategorien oder bei unerwartetem Tod während oder kurz nach ärztlichen Eingriffen.

Todesart ungeklärt

Eine ungeklärte Todesart wird dann angenommen, wenn keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod erkennbar sind, die Todesursache nicht bekannt ist und trotz sorgfältiger Untersuchung und Einbeziehung  der Vorgeschichte keine konkreten Befunde auf eine lebensbedrohliche Krankheit vorliegen, die einen Tod aus krankhafter natürlicher Ursache und völlig unabhängig von rechtlich bedeutsamen Faktoren (zum Beispiel Unfall) plausibel erklären.

Kann der Arzt also nicht zweifellos einen natürlichen Tod feststellen, muss er eine der beiden anderen Kategorien wählen. Tut er dies, hat er gleichzeitig die Polizei zu verständigen.  Dieser Fall tritt etwa ein, wenn der Arzt   eine frische Wunde feststellt, die von einem Sturz herrühren kann, dann kann er unter Umständen nicht ausschließen, dass der Sturz nicht ursächlich für den Eintritt des Todes gewesen ist. Dann wäre er verpflichtet, sich für eine der beiden Kategorien zu entscheiden, die das Hinzuziehen der Polizei erforderlich macht.

Was passiert, wenn die Polizei kommt?

Wenn die Polizei hinzugezogen wird, zieht diese in der Regel auch einen Polizei-Vertragsarzt nach sich, welcher die Feststellung des ersten Kollegen bestätigen oder widerlegen soll.

Bestätigt dieser die Einschätzung, dass die Todesursache nicht bestimmbar oder ein unnatürlicher Tod vorliegt, wird der Verstorbenen in der Regel beschlagnahmt. Die Polizei übergibt dann den Fall der Staatsanwaltschaft, die das weitere Vorgehen dann entscheiden muss. Findet eine Obduktion statt oder wird der Fall eingestellt?

In jedem Fall dürfen bis zur Freigabe durch die Staatsanwaltschaft keine Veränderungen an dem Verstorbenen vorgenommen werden. Auch eine Abschiednahme am offenen Sarg ist dann zunächst  nicht möglich.

Wenn die Staatsanwaltschaft den Verstorbenen freigibt

Gib die Staatsanwalt den Verstorbenen frei, kann die Beisetzung organisiert werden. Es kann ein Termin für die Trauerfeier bestimmt werden und eine Abschiednahme am offenen Sarg  erfolgen. 

Sollte die Polizei einen Bestatter bestimmt haben, der die Abholung des Verstorbenen vorgenommen hat, sind sie nicht gezwungen, bei diesem Bestatter zu bleiben. Sie haben die freie Wahl, nach der Freigabe, ein anderes Bestattungsinstitut zu beauftragen.

Tritt der Sterbefall in einem Krankenhaus, Hospiz oder Altenheim ein

Tritt der Sterbefall in einer Einrichtung wie einem Hospiz, Krankenhaus oder Altenheim ein, dann sorgt in der Regel die Einrichtung dafür, dass ein Arzt die erste Leichenschau vornimmt.

Auch hier gelten die gleichen Kriterien des natürlichen Todes, der Anhaltspunkte für einen unnatürlichen Tod oder eine unbekannte Todesursache.

Im Alten- und Pflegeheim

Im Alten- und Pflegeheim ist es in der Regel so, dass diese Einrichtungen über keine eigenen Kühlmöglichkeiten für die Verstorbenen verfügen. Eine Abholung des Verstorbenen sollte daher in der Regel am gleichen Tag erfolgen. Wir empfehlen, in einer solchen Situation frühzeitig Kontakt mit dem Bestattungsinstitut Ihrer Wahl  aufzunehmen. Wenn sie dem Heim den von ihnen gewählten Bestatter mitteilen, nimmt in der Regel das Heim Kontakt mit diesem auf und regelt die Abholung. Sie brauchen sich dann nicht weiter  zu kümmern.

Im Hospiz

Das gleiche gilt für das Hospiz. Auch die meisten Hospize verfügen über keine eigenen Kühlmöglichkeiten, so dass es auch dort hilfreich ist, den zuständigen Bestatter zu benennen. In der Regel funktioniert auch hier der Austausch zwischen der Institution und dem Bestattungshaus sehr gut.

Im Krankenhaus

Im Gegensatz zu den anderen Institutionen verfügen Kliniken in der Regel über eigene Kühlmöglichkeiten. Die Verstorbenen werden dort in die Klimaräume verbracht. Die Abholung durch einen Bestatter kann dort in der Regel nur zu den Geschäftszeiten erfolgen. Ebenso ist es üblich, dass der Verstorbene vom Bestatter erst aus der Klinik abgeholt werden kann, wenn die Formalitäten vor dem Standesamt erledigt sind. 

Deshalb müssen die Angehörigen im Krankenhaus nicht den zeitlichen Aspekt der Veranlassung der Abholung des Verstorbenen  beachten. Dennoch empfiehlt es sich, sollte sich ein Todesfall ankündigen, dass Sie möglichst früh Kontakt zu einem Bestattungsinstitut ihres Vertrauens aufnehmen.

Was passiert, wenn der Verstorbene abgeholt wurde?

Sollte der Sterbefall zu Hause oder in einer Einrichtung erfolgen, holen wir von Schütz Bestattungen die Verstorbenen in der Regel zu uns in die Geschäftsräume. Wir verfügen über eigene Klimaräume und können die Verstorbenen bei uns verwahren. Sie als Angehörige haben daher keinen Druck, sofort etwas entscheiden zu müssen.

Wann muss ich etwas entscheiden?

Wann sie etwas entscheiden müssen, hängt auch vom Bundesland ab, in dem der Todesfall eingetreten ist. In Baden-Württemberg gibt es keine Vorgaben, bis wann eine Beisetzung zu erfolgen hat. In Rheinland-Pfalz ist es so, dass eine Erdbestattung binnen 10 Tagen erfolgen muss. 

Wir von Schütz Bestattungen sind bemüht, ihnen jeden Freiraum zu ermöglichen, den sie benötigen, um ihren eigenen Weg der Trauer beschreiten zu können. Wir empfehlen immer, mindestens einen Tag nach dem Eintritt des Todes  verstreichen zu lassen, bis sie weitere Entscheidungen treffen. In der Regel führen wir die Gespräche über die Organisation der Bestattung nicht am Tag der Abholung. Wir möchten, dass sie die Möglichkeit der Trauer haben und keine übereilte Entscheidung treffen . Sollten Sie dennoch ein Gespräch am selben Tag wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit. Dann ermöglichen wir Ihnen auch das.

Was passiert dann weiter?

In den kommenden Tagen verabreden wir uns dann auf ein persönliches Gespräch, in dem wir die Modalitäten der Bestattung oder Beisetzung klären. Hierbei richten wir uns nach Ihren Wünschen. Wir sprechen über die Art des Begräbnisses. Soll es eine Erd- oder Feuerbestattung werden? Auf welchem Friedhof soll beigesetzt werden? Welche Vorstellungen haben Sie von der Trauerfeier? Gibt es Rituale, die ihren Trauerprozess unterstützen können? Wer soll die Trauerfeier leiten? Brauchen sie kirchlichen Beistand oder soll es ein freier Redner sein? Welche Musik soll bei der Trauerfeier gespielt werden? Wünschen Sie eine Zeitungsanzeige? Soll die Trauerfeier mit Blumendekoration begleitet werden? Wie steht es um die Ab- oder Ummeldungen? Können wir Sie hier unterstützen? All diese Fragen und noch mehr klären wir im persönlichen Gespräch.

Fazit:

Bei einem Sterbefall zuhause ist es möglich, den Verstorbenen bis zu 36 Stunden  bei sich zu haben. Bei einem Sterbefall zuhause müssen sich in der Regel die Angehörigen um einen Arzt kümmern, der die Leichenschau durchführt. Erst nach erfolgter Leichenschau kann der Bestatter den Verstorbenen abholen.

Bei einem Sterbefall in einer Einrichtung wie Hospiz oder Alten- und Pflegeheimen organisieren in der Regel die Einrichtungen den Arzt für die erste Leichenschau. Es obliegt jedoch den Angehörigen, sich zeitnah um einen Bestatter zu kümmern.

Im Krankenhaus erfolgt die Leichenschau durch die Ärzte vor Ort. Eine Abholung am Sterbetag ist eher unüblich. Krankenhäuser verfügen über eigene Kühlmöglichkeiten. Daher ist hier der Zeitdruck zur Abholung nicht hoch.

Dennoch empfehlen wir in allen Fällen, sich frühzeitig mit dem Bestatter ihres Vertrauens in Verbindung zu setzen, um die Modalitäten der Abholung und des weiteren Vorgehens zu besprechen.