Suizid ist nichts alltägliches. Dennoch sterben in Deutschland doppelt so viele Menschen durch Suizid wie durch Verkehrsunfälle. Betrachtet man die Zahlen weltweit, sterben mehr Menschen durch Suizide als durch Kriege.
Zu beurteilen, warum jemand diesen Weg geht oder gehen möchte, soll nicht Thema dieses Beitrags sein. Er soll beschreiben, wie die aktuelle Lage rund um Sterbehilfe ist .
Es gibt Stimmen, die sagen wir Menschen haben uns das Leben auf Erden nicht freiwillig ausgesucht. Wir wurden sozusagen in dieses Leben hineingeworfen, und sollen es nun leben. .Wer sich gegen dieses ihm geschenkte Leben entscheidet, der spielt oftmals auch mit dem Gedanken an einen Suizid. Suizid wird dann als ultitmativer Ausdruck der menschlichen Freiheit verstanden.
Drehen sich Ihre Gedanken um Suizid?
Hier finden Sie bundesweite Hilfsangebote per Telefon
Telefonseelsorge 0800 111 0 111
Kinder und Jugendtelefon “Nummer gegen Kummer“ 0800 111 0 333
Muslimisches Seelsorgetelefon 030 44 35 09 821
Der Themenkreis Suizid und Hilfe beim Suizid ist komplex. Früher wurde oft von Selbstmord gesprochen, dies ist mittlerweile ein veralteter Begriff. Mord ist der schwerste Straftatbestand den unsere Rechtsordnung kennt. Jemand, der freiwillig und selbst aus dem Leben scheidet, hat nicht die Schuld auf sich geladen, wie jemand, der diesen Straftatbestand erfüllt hat. Ebenso wenig sollte die Familie eines Suizidenten mit einem Mörder in Zusammenhang gebracht werden. Lassen Sie uns daher von Suizid oder Selbsttötung reden.
Suizid oder Selbsttötung bezeichnet den Akt, wenn jemand freiwillig und durch eigene Hand seinem Leben ein Ende setzt. Der Suizid ist in Deutschland straffrei.
In der Regel wird damit die absichtliche Tötung eines Menschen bezeichnet. Die Tötung erfolgt dabei auf ausdrücklichen Wunsch des Betroffenen, um dessen Leiden zu beenden. Die Tötungshandlung wird jedoch nicht vom Betroffenen selbst vorgenommen, sondern von einer zweiten Person. Das Töten auf Verlangen ist in Deutschland strafbar.
Von einer passiven Sterbehilfe spricht man, wenn bei einem am Ende seines Lebens stehenden oder unheilbar kranken Menschen lebenserhaltene medizinische Maßnahmen zurückgehalten oder abgebrochen werden.
Im Gegensatz zur Tötung auf Verlangen (aktive Sterbehilfe) werden bei der passiven Sterbehilfe keine Maßnahmen unternommen, um den Tod herbeizuführen.
Die passive Sterbehilfe ist in Deutschland straffrei, wenn diese im Einklang mit dem geäußerten Willen des Patienten steht.
Von der indirekten Sterbehilfe spricht man, wenn Medikamente verabreicht werden, un ein Symptom oder einen Schmerz zu lindern und dabei die Möglichkeit besteht, dass diese Behandlung den Tod beschleunigt. Wichtig ist es, dass der Hauptgrund zur Gabe des Medikamentes in der Behandlung des Patienten mit dem Ziel der Steigerung der Lebensqualität und Linderung von Schmerzen liegt. Die indirekte Sterbehilfe ist in Deutschland straffrei.
Früher wurde oft der Begriff der Sterbehilfe verwendet. Heute spricht man vom assistierten Suizid. Dieser liegt vor, wenn ein Mensch sich aus freien Stücken dazu entschlossen hat, sein Leben zu beenden und dabei fremde Hilfe in Anspruch nimmt. Die fremde Person unterstützt dabei die Selbsttötung. Dies kann durch unterschiedliche Formen erfolgen. Zum Beispiel durch das Bereitstellen von Medikamenten oder anderen, den Tod herbeiführenden Mitteln. Der Unterschied zur aktiven Sterbehilfe liegt dabei darin, dass die helfende Person nur unterstützt und die zum Tode führende Handlung nicht selbst ausführt. Die Rechtslage in Deutschland ist hierzu aktuell im Umbruch.
Erforderlich wird dies, um eine ethische und rechtliche Einordnung der einzelnen Tatbestände vollziehen zu können. Denn dies kann Auswirkungen darauf haben, ob eine Handlung mit einer Strafe verfolgt wird oder straffrei ist.
Zum Zeitpunkt, an dem dieser Blog-Beitrag verfasst wurde, besteht in Deutschland eine Grauzone, was den assistierten Suzizid angeht. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar im Februar 2020 das Verbot der Suizidhilfe für rechtswidrig erklärt. Jedoch konnte die Bundesregierung bis dato keine politische Mehrheit für eine Neuregelung des Gesetzes finden. Im Juli 2023 scheiterte ein Neuregelung-Versuch im Bundestag.
Grauzone bedeutet, dass das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung aufgefordert hat, die Gesetzeslage neu zu regeln.
Nach dem Urteil der Karlsruher Richter wäre es theoretisch möglich, dass sich ein Mensch wegen Liebeskummer Hilfe beim Suizid holt. Theoretisch, denn die Karlsruher Richter geben weder altersbedingte Vorgaben noch muss ein Grund für den Suizidwunsch genannt werden. Jeder hat das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Das Persönlichkeitsrecht steht unter dem Schutz des Grundgesetzes steht. Es umfasse außerdem das Recht auf selbstbestimmtes Sterben und das Recht, sich hierbei Hilfe von Dritten zu holen.
Auf der anderen Seite legten die Karlsruher Richter auch ganz klar fest, dass kein Arzt dazu gezwungen werden kann, Hilft bei einem Suizid zu leisten.
Es standen zwei Vorschläge zur Abstimmung im Bundestag, wovon jedoch keiner eine Mehrheit im Parlament fand.
Die Abgeordneten Renate Künast (Bündnis 90/ Die Grünen) und Katrin Helling-Plahr (FDP) schlugen vor,
dass Ärzt*innen Medikamente zur Selbsttötung unter gewissen Voraussetzungen verschreiben dürfen.
Der Vorschlag des SPD-Abgeordneten Lars Castellucci
sah eine grundsätzliche Strafbarkeit des assistierten Suizids vor, regelte aber gleichzeitig gewisse Ausnahmen vom Grundsatz.
Beide Vorschläge sind im Bundestag durchgefallen. Wobei mehr Parlamentarier gegen den Vorschlag von Künast und Helling-Plahr votierten als gegen den von Castellucci.
Da beide Vorschläge im Juli 2023 keine Mehrheit finden konnten, ist die Rechtslage weiter nicht eindeutig geregelt.
In der Praxis ist es so, dass viele Organisationen die sich für den assistierten Suizid einsetzen – auf Grundlage des Urteils des Verfassungsgerichts – Hilfe beim Suizid leisten.
Auf den Sterbeurkunden wird weiterhin eine nicht natürliche Todesursache angegeben. Daraufhin wird die Polizei verständigt. Der Verstorbene wird beschlagnahmt. Der Sachverhalt wird einem Staatsanwalt vorgelegt und dieser muss dann entscheiden, was weiter passiert.
Das Thema rund um die Selbsttötung ist komplex. Geht es um die Hilfe bei der Selbsttötung steht eine Entscheidung zur Regelung dieses Sachverhaltes von Seiten der Bundesregierung noch aus.
Das aktuelle Urteil des Verfassungsgerichts aus dem Februar 2020 stellt eine der liberalsten Auffassungen weltweit zu diesem Thema dar. Allerdings gab das Gericht der Bundesregierung die Möglichkeit der Einschränkung mit an die Hand. Die Bundesregierung und der Bundestag tun sich sehr schwer mit dieser Thematik.
Was jetzt benötigt wird, ist ein allgemeiner gesellschaftlicher Diskurs, in dem jeder gefragt ist, seine Haltung zu diesem Thema einzubringen. Das Thema muss raus aus dem Schatten, rein in die Breite öffentliche Diskussion.
Im Trauerfall sind wir Tag und Nacht für Sie erreichbar.
Denn der Tod wartet nicht, dass morgen ist oder nimmt Rücksicht auf Familienfeste oder Feiertage.
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