Die Kosten für eine Beerdigung können stark variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab wie individuellen Wünschen, regionalen Gegebenheiten und der Auswahl der Bestattungsart. Es ist wichtig, im Voraus zu planen und möglicherweise auch finanzielle Vorsorge zu treffen, um die Belastung für die Hinterbliebenen zu minimieren. Oft können Bestattungsunternehmen auch bei der Planung und Kostenschätzung unterstützen.
Es ist tatsächlich auch so, dass Beerdigungskosten in Deutschland von der Steuer abgesetzt werden können – unter bestimmten Bedingungen. Diese gelten dann in der Regel als außergewöhnliche Belastungen. Vermutlich machen Sie sich im Todesfall erst einmal andere Gedanken, als darüber, ob Sie die Kosten steuerlich absetzen können. Das ist vollkommen verständlich. Nehmen Sie sich zunächst die Zeit, die Sie brauchen, um alle Angelegenheiten zu regeln.
Die Kosten für eine Beerdigung werden in der Regel von den Hinterbliebenen oder den Erben des Verstorbenen getragen. Verlgieche hierzu § 1968 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Einige Menschen schließen zu Lebzeiten eine Bestattungsvorsorge ab, um sicherzustellen, dass ihre Bestattungskosten gedeckt sind. Dies kann in Form von Versicherungen oder anderen finanziellen Vorkehrungen geschehen.
So müssen die Kosten unvermeidbar und angemessen sein. Was heißt das konkret?
Unvermeidbar sind die Kosten dann, wenn sie zwangsläufig anfallen. Angemessen sind sie dann, wenn sie in einem vernünftigen Verhältnis zu den finanziellen Verhältnissen stehen und eben nicht übermäßig hoch sind. Ein Maßstab hierfür kann zum Beispiel der bisherige Lebensstandard des oder der Verstorbenen sein.
Gleichzeitig ist es wichtig, dass Sie die Nachweise über alle Beerdigungskosten aufbewahren, um später nachweisen zu können, welche Kosten für Sie entstanden sind. Dazu zählen Rechnungen und Belege, die die Ausgaben dokumentieren.
Ganz konkret können das Kosten für das Bestattungsunternehmen sowie die Trauerfeier, Friedhofs- und Grabkosten, unter Umständen die Trauerkleidung sowie die Todesanzeige und Trauerkarten sein.
Um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Bedingungen erfüllt sind und Sie die Absetzbarkeit korrekt geltend gemacht haben, sollten Sie einen Steuerberater konsultieren.
Im Trauerfall sind wir Tag und Nacht für Sie erreichbar.
Denn der Tod wartet nicht, dass morgen ist oder nimmt Rücksicht auf Familienfeste oder Feiertage.
Unsere 24-Stunden Hotline:
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Schütz Bestattungen ist ein Fachunternehmen für Bestattungsdienstleistungen nach DIN EN 15017
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