Woher erfahre ich, ob ich im Todesfall etwas geerbt habe?

Ein Erbe ist mit Chancen und Risiken verbunden. Wir erklären Ihnen, was ein Erbe ist, was hinter der gesetzlichen und testamentarischen Reihenfolge steckt und woher Sie überhaupt erfahren, ob und wie viel Sie geerbt haben. 

Verstirbt ein Mensch, so gehen seine Besitztümer, aber auch seine Schulden an den Erben/ die Erben. Dabei kann es sich um Geld, Immobilien, persönliche Gegenstände oder andere Vermögenswerte handeln. Der Erbfall bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem eine Person verstorben ist und ihr Vermögen auf die Erben übergeht.

Nach dem Tod eines Angehörigen sollten Sie zunächst die Frage klären, ob der Erblasser zu Lebzeiten ein Testament oder einen sogenannten Erbvertrag verfasst hat. Existiert eines dieser Dokumente, dann gelten diese Regelungen – unabhängig von der gesetzlich festgelegten Erbfolge. Die Folge: Engste Familienangehörige wie die Kinder oder selbst der Ehepartner haben kein einklagbares Recht darauf, den Erblasser zu beerben.

Moment, werden Sie sagen, aber es gibt doch den Pflichtteil. Das stimmt! Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Erbersatzanspruch. Er liegt etwa in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.

Gesetzliche Erbfolge greift, wenn es kein Testament gibt

Die gesetzliche Erbfolge wird dann spannend, wenn es weder Testament noch Erbvertrag gibt. Dann greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Konkret heißt das: Das Gesetz bestimmt, wer der Erbe des Erblassers wird. Der Verstorbene hat darauf also keinen Einfluss – außer natürlich, er begeht diesen Weg bewusst.

Zum gesetzlichen Erbe wird derjenige, der mit dem Erblasser am engsten verwandt ist. Hat der Erblasser eigene Kinder, dann stehen diese an erster Stelle der gesetzlichen Erbfolge. Sofern es keine Kinder (mehr) gibt, aber Enkel und Urenkel. Dann erben sie. Verwandte auf gleicher Stufe beerben den Erblasser zu gleichen Teilen. Sind keine Abkömmlinge (mehr) vorhanden, dann folgen Eltern und Geschwister des Erblassers sowie deren Abkömmlinge. Und so geht die Suche immer weiter, auch bis in die entfernte Verwandtschaft, verbunden mit der Hoffnung, irgendwann einen lebenden Erben zu ermitteln.

Was nun aber ist mit dem Ehepartner bzw. mit dem eingetragenen Lebenspartner? Je mehr nähere Verwandte, also Kinder, Enkel, Urenkel vorhanden sind, desto weniger erbet der Partner. Grundsätzlich erhält dieser lediglich ein Viertel der Erbschaft, sind bspw. noch Kinder da. Leben allerdings nur noch die Urgroßeltern und deren Abkömmlinge, dann ernt der Partner alleine.

Auch der Fiskus könnte als Erbe eingesetzt werden

Nur für den Fall, dass gar kein lebender Verwandter des Erblassers ermittelt werden kann sowie kein Testament vorhanden ist, kommt das Erbrecht des Staates in Betracht. In diesem Fall bekommt der Fiskus, also die staatliche Finanzbehörde, nach § 1936 BGB die Erbschaft.

Deshalb ist es wichtig, dass Menschen, die ihren Nachlass regeln möchten, rechtzeitig ein Testament erstellen, um sicherzustellen, dass ihr Vermögen gemäß ihren Wünschen aufgeteilt wird. Andernfalls könnte das Vermögen nach den gesetzlichen Vorschriften verteilt werden.

Aber natürlich ist das Erben nicht nur mit Rechten verbunden, es gibt auch zahlreiche Pflichten. Als Erbe haftet man auch für alle Schulden, die der Erblasser hinterlassen hat.

Eine Erbschaft ist demnach immer sowohl mit Chancen als auch mit Risiken verbunden. Umso wichtiger ist es für die Beteiligten, sich Klarheit über ihre Rechtsstellung im Rahmen des Erbgangs zu verschaffen.

Woher erfahre ich, ob ich im Todesfall etwas geerbt habe

Welche Schritte sind zu unternehmen, wenn Sie etwas geerbt haben?

Wenn Sie erfahren haben, dass Sie geerbt haben, können Sie die folgenden Schritte unternehmen, um den Erbfall organisatorisch gut zu regeln.

Sichern Sie alle relevanten Dokumente wie Testament, Erbschein und weitere Dokumente. Außerdem sollten Sie eine Liste von Vermögenswerten wie Autos, Wertpapiere oder Versicherungen und Verbindlichkeiten erstellen, die (vermutlich) Teil des Nachlasses sind.

Falls ein Nachlassverwalter benannt wurde, setzen Sie sich mit dieser Person in Verbindung. Konsultieren Sie einen Anwalt für Erbrecht, um sicherzustellen, dass Sie alle rechtlichen Aspekte der Erbschaft verstehen. Dies ist besonders wichtig, wenn komplexe rechtliche Fragen auftreten oder wenn es Streitigkeiten innerhalb der Familie gibt.

Auch die Eröffnung eines Testaments muss von Amts wegen vorgenommen werden, sobald das Nachlassgericht vom Todesfall Kenntnis erlangt.

Ein Antrag ist nicht erforderlich. Ein geöffnetes Testament einzusehen oder eine Kopie davon zu erlangen, darf jeder, der sein rechtliches Interesse glaubhaft macht, auch dann, wenn es keine verwandtschaftliche Beziehung gab. Ein wirtschaftliches Interesse allein ist allerdings kein Grund. Das Nachlassgericht informiert auch das Finanzamt über die Eröffnung des Testaments.

Die wichtigsten Fristen im Überblick

In Deutschland gibt es Fristen, die nach dem Eintritt des Todesfalls eingehalten werden müssen. Spätestens am Werktag nach dem Eintritt des Todes sollte der Tod beim Standesamt angezeigt werden. Ebenso schnell sollte – je nach Versicherungsbedingungen – die Unfall-, Lebens- und Sterbeversicherung informiert werden, sofern eine vorhanden ist.

Am dritten Werktag nach dem Tod sollte eine Sterbeurkunde beantragt werden. Etwas mehr Zeit haben Sie dafür, das Finanzamt zu informieren. Das sollte innerhalb von drei Monaten geschehen sein.

Liegt ein Testament vor, muss dieses beim Nachlassgericht vorgelegt werden. Der letzte Wille einer Person sollte persönlich abgegeben werden, da der Einsender haftet, wenn es auf dem Postweg verloren geht.

Einen Erben zu ermitteln wird vereinfacht, wenn ein Nachlassverzeichnis vorliegt. In einem solchen werden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Erblassers aufgelistet. So lassen sich bereits konkrete Berechnungen von Pflichtanteilsanprüchen erstellen.

Wie erfahre ich, dass ich geerbt habe?

Zunächst einmal müssen Sie vom Tode der betreffenden Person erfahren. Oft informieren die Angehörigen oder das Nachlassgericht darüber. Das Nachlassgericht ist dazu aufgefordert, die gesetzlichen Erben zu ermitteln. 

Wenn Sie unsicher darüber sind, ob ein Familienangehöriger noch lebt oder der Erbfall bereits eingetreten ist, können sich nahe Verwandte bei der Meldebehörde bzw. dem Bürgeramt des jeweiligen Bezirks, eine erweiterte Meldeauskunft erstellen lassen. Sie erhalten dann Auskunft über den Tod des Verwandten und auch nähere Auskünfte über das Sterbedatum und den Sterbeort.

Als Erbe erhalten Sie eine Benachrichtigung über das Erbe und sind dazu aufgefordert, Ihre Erbenstellung nachzuweisen. Dies geschieht in der Regel über einen Erbschein. Dieser ist ein amtliches Zeugnis, in dem bekundet wird, dass Sie Erbe sind.

Eine gute Nachricht: Ein Erbfall verjährt an sich nicht. Die regelmäßige Verjährungsfrist für Erbansprüche beträgt drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Erbfall eingetreten ist. Es können jedoch Sonderregelungen und Verjährungsunterbrechungen gelten. Wir raten deshalb dazu, grundsätzlich rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen.

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