Seit Menschengedenken werden die Toten bestattet. Die Riten und Bestattungsformen, selbst der Ort haben sich natürlich über die Zeit hinweg verändert. Während in Deutschland lange Zeit vor allem Friedhöfe die erste Wahl waren, wandelt sich dies mehr und mehr hin zu Bestattungen in der Natur oder ganz anderen Formen. Selbstverständlich haben sich auch die Bestattungsrituale verändert. Ein Überblick.
Als alternative Bestattungsform werden zunächst erst einmal all jene bezeichnet, die nicht auf Friedhöfen oder auf und im Wasser erfolgen. Und das Interesse ist in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen. Das merken wir auch als Bestatter. Die Herausforderung: Obwohl die Möglichkeiten immer vielfältiger werden, so steht uns doch das eine oder andere Gesetz im Weg. Deshalb plädiere ich für eine Lockerung der Friedhofspflicht. Das würde alternative Bestattungsformen leider machen und den Verstorbenen könnten einfacher ihre Wünsche erfüllt werden.
Warum sollten alternative Bestattungsformen überhaupt erlaubt werden? Folgende Gründe:
Diese Art der Bestattung ist in Deutschland kaum verbreitet und gilt als besonders spezielle Bestattungsform – bei der es zusätzlich noch einige rechtliche Herausforderungen gibt. Zunächst einmal: Aus den Haaren oder der Asche eines Verstorbenen wird ein künstlicher Diamant hergestellt. Wird im Herstellungsverfahren die Asche als Ausgangsmaterial benötigt, muss die Einäscherung des Verstorbenen in einem Krematorium erfolgen. Menschen, die den Wunsch hegen, sollten deshalb bereits zu Lebzeiten eine Kremationsverfügung verfassen. Liegt eine entsprechende Erklärung vor, kann die Feuerbestattung durchgeführt und anschließend ein sogenannter Erinnerungsdiamanten aus der Asche des Verstorbenen hergestellt werden. Da aus der Asche mehrere Diamanten hergestellt werden können, können Sie auch mehreren Angehörigen ein einzigartiges Erinnerungsstück hinterlassen.
In Deutschland ist die Diamantbestattung – anders als in vielen Nachbarländern wie Österreich, den Niederlanden und der Schweiz – rechtlich nicht erlaubt. Nach den Bestattungsgesetzen gilt die Friedhofspflicht auch für die Asche des Toten. Wenn Sie also einen Diamanten als Symbol der Erinnerung wünschen, muss die Asche (oder ein Teil davon) ins Ausland überführt und dort weiterverarbeitet werden.
All das ist mit hohen Kosten und einem hohen Zeitaufwand verbunden. Je mehr Karat Sie wünschen, desto teurer wird es. Der Einstiegspreis liegt in der Regel bei etwa 5.000 Euro.
Wir beraten Sie gerne ausführlich zu Ihren Möglichkeiten, die Diamantbestattung über unser Partnerunternehmen durchzuführen und führen auch gerne die Überführung ins Ausland für Sie durch. Wünschen Sie eine solche Bestattungsform, sollten Sie dieser grundsätzlich noch zu Lebzeiten zustimmen. Sie können dies am besten über einen Bestattungsvorsorgevertrag tun. Einen solchen Vertrag können Sie gerne bei uns, Ihrem Bestattungsinstitut Schütz, hinterlegen.
BaumbestattungIn den vergangenen Jahr ist der Trend zur Bestattung in der Natur immer stärker geworden. Rechtlich ähnlich herausfordernd wie eine Diamantbestattung ist auch die Bestattung auf dem eigenen Grundstück. Auch hier muss der Verstorbene zunächst einmal eingeäschert werden. Danach wird die Asche an Dienstleister in der Schweiz, den Niederlanden oder in die Tschechische Republik überführt.
Wie läuft diese Form der Bestattung ab? Die Asche des Verstorbenen wird mit Vitalerde gemischt und von den Wurzeln eines jungen Baumes aufgenommen. Nach sechs bis acht Monaten, die der Baum in speziellen Baumschulen “gezüchtet” wird, ist er pflanzfertig und wird den Angehörigen übergeben. Diese können den Baum im eigenen Garten, einem Bestattungswald oder in einem Naturschutzgebiet einpflanzen, so dass er da weiter wachsen kann.
Als Voraussetzung gilt auch hier die Einäscherung in einem Krematorium. Die Asche wird aus einem Flugzeug, Hubschrauber oder einem Heißluftballon, seltener durch ein Tier, im Himmel und letztlich über die Erde hinweg verstreut. Bei dieser Form der Bestattung können in der Regel auch Angehörige im Flugzeug oder dem Hubschrauber mitfliegen oder das Verstreuen der Asche vom Boden aus beobachten. Das kann allerdings nicht über Deutschland geschehen, wohl aber über Österreich, Frankreich, Tschechien, Schweiz und in den Niederlanden.
Möchten Sie so bestattet werden, bietet es sich an, diesen Wunsch im Rahmen einer Bestattungsvorsorge vertraglich festzuhalten und ggf. auch schon finanziell abzusichern. Denn vermutlich werden Sie mit Kosten von mindestens 5.000 Euro rechnen müssen. Außerdem gibt es in Deutschland nur eine Handvoll Bestatter, die diese spezielle Form der Bestattung vermitteln bzw. anbieten.
Eine kleine Reise in den fernen Osten: In Zentralasien, vor allem im Hinduismus und Buddhismus, gehört die Luft- oder Himmelsbestattung übrigens zu den gängigen Bestattungsarten. Wenn es auch für uns als Europäer ungewöhnlich anmutet. Bei einer Himmelsbestattung, etwa in Tibet, wird der Leichnam zum Bestattungsplatz gebracht und von den Leichenbestattern zerteilt und den zuvor angelockten Geiern zum Fressen überlassen. Diese tragen nach tibetischer Vorstellung den Verstorbenen ins Bardo, einen Zustand zwischen dem Tod und der Wiedergeburt.
Alle drei dargestellten Bestattungsformen sind in Deutschland grundsätzlich nicht ohne weiteres möglich und müssen über das Ausland abgewickelt werden. Denn streng genommen unterliegt auch der Re-Import der Asche im Baum oder als Diamant der Bestattungspflicht.
Die Luftbestattung ist in Deutschland gänzlich verboten.
Als Bestatter beschäftigen wir uns ständig mit alternativen Formen der Bestattung und sind für Sie ein fachkundiger Ratgeber und Partner an Ihrer Seite. Ganz egal, wie Sie bestattet werden möchten, wir als Bestattungsunternehmen unterstützen Sie dabei, Ihren letzten Weg zu gehen. Sprechen Sie uns an!
Im Trauerfall sind wir Tag und Nacht für Sie erreichbar.
Denn der Tod wartet nicht, dass morgen ist oder nimmt Rücksicht auf Familienfeste oder Feiertage.
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