Es ist ein sensibles Thema: Als Sternenkinder werden verstorbene Kinder bezeichnet, die vor, während und kurz nach der Geburt sterben. In Deutschland gibt es eine Bestattungspflicht für Kinder, die mit einem Gewicht von über 500 Gramm zur Welt kommen. Davor bleibt es Klinik und Eltern überlassen, aber es gibt regionale Unterschiede. Von den meisten Kliniken gibt es ein Sternenkindergrab – mit einer zentralen Gedenkfeier.
Der Begriff „Sternenkinder“ wird verwendet, um Kinder zu bezeichnen, die während der Schwangerschaft, bei der Geburt oder in den ersten Lebensjahren verstorben sind. Eine Bezeichnung, die Trost spenden und den Verlust eines geliebten Kindes würdigen soll. Im rechtlichen Verständnis sind Sternenkinder jene, die keinen Eintrag als Person im Geburts- und Sterberegister erhalten haben, weil sie die Anforderungen der Personenstandsgesetzgebung nicht erfüllt haben. Diese sehen vor, dass mindestens 500 Gramm Körpergewicht oder mindestens die 24. Schwangerschaftswoche erreicht sein müssen. Mittlerweile ist es aber so, dass der Begriff immer weiter gefasst wurde und allgemein für zu früh verstorbene Kinder verwendet wird.
Die Verwendung “Sternenkind” hat seine Ursprünge in der Vorstellung, dass die Seelen verstorbener Kinder als Sterne am Himmel weiterleben. Diese Metapher symbolisiert Hoffnung, Trost und die Vorstellung, dass die geliebten Kinder in einer anderen Form existieren, auch wenn sie nicht mehr auf der Erde sind. Es ist ein poetischer und tröstlicher Begriff, der oft in der Trauerbewältigung verwendet wird, um den Verlust eines Kindes zu würdigen und zu ehren. Metaphorisch haben sie den Himmel, die Sterne erreicht, noch bevor sie das Licht der Welt erblicken durften. Der Begriff wird oft in Gedenkveranstaltungen, Gedichten und bei anderen Formen der Trauerbewältigung verwendet. Andere Begriffe, allerdings deutlich seltener, sind auch: Schmetterlings- oder Engelskind.
Statistisch werden Sternenkinder, die vor oder bei der Geburt sterben, nicht erfasst. Grundsätzlich ist es aber so, dass 20 bis 30 Prozent aller Schwangerschaften vorzeitig, vor allem innerhalb der ersten sechs Wochen, enden. Es kann deshalb von rund 3.000 in Deutschland ausgegangen werden – pro Jahr. Das Statistische Bundesamt erfasst allerdings (zu) früh verstorbene Kinder, die vor der Geburt mit über 500 g zur Welt kommen oder innerhalb des ersten Lebensjahres sterben. 2020 waren es 5535 Kinder.
Es ist Barbara und Mario Martin zu verdanken, dass das Thema “Sternenkind” mehr Öffentlichkeit bekommen hat. Das Ehepaar aus der Nähe des hessischen Limburg hat drei Kinder während der Schwangerschaft verloren. Sie starteten eine Petition an den Bundestag, die 40.000 Menschen unterzeichneten. Sie wollten, dass alle tot geborenen Kinder als Person anerkannt werden. Sie erhielten Unterstützung von vielen Politikern, darunter auch die damalige Kanzlerin Angela Merkel. Und sie schafften es.
Der Deutsche Bundestag beschloss Anfang Februar 2013 einstimmig, das Personenstandsrecht zu ändern. Nun können Eltern von tot geborenen Kindern – auch rückwirkend und unabhängig von ihrem Geburtsgewicht und der Schwangerschaftsdauer – diese standesamtlich eintragen lassen können. Weiterhin wird aber keine Personenstandsurkunde ausgestellt. Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen nach dem Personenstandsgesetz werden nach Maßgabe von Landesrecht erhoben. Für die Ausstellung der Bescheinigung erheben die Standesämter in der Regel eine Verwaltungsgebühr in Höhe von zehn Euro.
Sternenkinder, die mit einem Gewicht von über 500 Gramm zur Welt kommen, unterliegen in Deutschland einer Bestattungspflicht, die sich allerdings von Bundesland zu Bundesland unterscheidet. In Hamburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern werden Sternenkinder erst ab einem Gewicht von einem Kilo bestattet, in Hessen erst nach der 25. Schwangerschaftswoche. Die Eltern müssen ihr Sternenkind dann bestatten und auch die Kosten dafür übernehmen.
Für verstorbene Kinder, deren Geburtsgewicht unter 500 Gramm liegt, besteht in Deutschland keine Bestattungspflicht. Sie müssen also nicht bestattet werden.
Viele Städte und Gemeinden in Deutschland erlauben in diesem Falle die Bestattung. Die Eltern müssen für die Kosten der Beisetzung aber aufkommen. Eine Unterstützung durch die Sozialbehörden erfolgt in der Regel nicht.
Können Sie dies nicht, wird das Kind in der Regel so lange im Krankenhaus aufbewahrt, bis es dann zusammen mit anderen Kindern bei einer Sammelbestattung beigesetzt wird. Es gibt Kliniken, die Sternenkinder in Urnen in Gemeinschaftsgräbern beisetzen und einmal im Jahr eine Gedenk- und Trauerveranstaltung veranstalten.
Der „Blaue Schmetterling“ ist ein gemeinnütziges Projekt von IDA und GRAVITAS. Deren Mission ist es, allen Familien zu einer würdevollen Abschiednahme zu verhelfen. Besonders fokussiert ist die Organisation auf Familien, die mit dem Verlust eines Kindes durch eine Totgeburt konfrontiert sind.
Erst kürzlich haben wir als Schütz Bestattungen diese Organisation unterstützt. Während eines Vortrags bemalte Denise Sbresny von der Designagentur Deepdenkern einen klassischen Holzsarg. Dieser wird bei uns zum Verkauf angeboten. Den Erlös spenden wir der Initiative “Der Blaue Schmetterling”.
Es ist vermutlich nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Aber wir wollten ein Zeichen setzen. Mit dem Verlust eines Kindes zu leben, lernen zu leben ist schwierig. Manchmal kann es helfen, eine Trauer- oder Selbsthilfegruppe zu besuchen. So gibt es beispielsweise in Karlsruhe ein Angebot für trauernde Eltern. Es ist eine Kooperation der ViDia-Kliniken Karlsruhe, der Informations- und Vernetzungsstelle Pränataldiagnostik in Karlsruhe, dem Städtischen Klinikum Karlsruhe sowie des Hospiz in Karlsruhe.
An fünf Abenden können Eltern zusammenkommen, sich austauschen, ihrer verstorbenen Kinder gedenken und die Unterstützung von Trauerbegleiterinnen wahrnehmen. Der nächste Zyklus beginnt im Oktober. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.
Im Trauerfall sind wir Tag und Nacht für Sie erreichbar.
Denn der Tod wartet nicht, dass morgen ist oder nimmt Rücksicht auf Familienfeste oder Feiertage.
Unsere 24-Stunden Hotline:
Fachunternehmen für Bestattungsdienstleistungen
Schütz Bestattungen ist ein Fachunternehmen für Bestattungsdienstleistungen nach DIN EN 15017
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Das Zertifizierungsverfahren des Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) über den Bundesverband Deutscher Bestatter überwacht unseren Qualitätsanspruch
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