Organisatorische Fragen rund um die Bestattung

Das sollten Sie wissen

Schon bevor Menschen sterben, können Fragen rund um den Tod und die Bestattung aufkommen. In diesem Text setzen wir uns unter anderem mit den Themen öffentliches Testament, Sonderurlaub im Todesfall und der Leichenstarre. 

 

 

Fragen rund um die Bestattung

An anderer Stelle haben wir uns bereits ausführlich den Fragen angenähert, ob beispielsweise Beerdigungskosten von der Steuer abgesetzt werden können oder “Wann ist ein Mensch tot?”.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder ein Thema vermissen, dann schreiben Sie uns gerne. Wir werden die Punkte dann schnellstmöglich aufgreifen. Sie sind auf der Suche nach einem Bestatter in Karlsruhe, in Eggenstein-Leopoldshafen oder Linkenheim-Hochstetten? Bei Bestattungen Schütz sind Sie richtig. Wir helfen Ihnen bei Ihrem Trauerfall und der Bestattung. Unser Team von Bestattung Schütz steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Was kostet die Erstellung eines öffentlichen Testaments?

Unter einem öffentlichen Testament wird zunächst einmal ein Testament verstanden, das in Deutschland durch einen Notar beurkundet wird. Es hat den Vorteil, dass der Notar die Testamentsinhalte protokolliert und damit auch sicherstellt, dass alle rechtlichen Vorschriften eingehalten sind. 

Die Gebühren für die Erstellung eines öffentlichen Testaments richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Sie hängen dabei auch vom Wert des Vermögens ab, das im Testament vererbt werden soll und setzen sich wie folgt zusammen: 

Die Gebühr für die Beurkundung eines Testaments beträgt 1,0 Gebühr nach dem GNotKG. Zusätzlich kommt eine 0,5-Gebühr für die Verwahrung des Testaments beim Nachlassgericht hinzu.

Bei einem Vermögenswert von 50.000 Euro belaufen sich die Notargebühren auf etwa 165 Euro plus 82,50 Euro für die Verwahrung.

Bei einem Vermögenswert von 500.000 Euro betragen die Notargebühren ca. 935 Euro plus 467,50 Euro für die Verwahrung. Zusätzlich können noch kleinere Auslagen und Mehrwertsteuer anfallen, die die Gesamtkosten geringfügig erhöhen.

Es ist deshalb ratsam, sich bei einem Notar individuell beraten zu lassen, um einen Überblick über die genauen Kosten zu bekommen.

So finden Sie einen Notar in Karlsruhe

In Karlsruhe sind derzeit 10 Notare registriert (Stand: August 2024). Über die Notarsuche der Bundesnotarkammer können Sie sich Notarinnen und Notare in Karlsruhe und an anderen Orten mit Namen, Sitz und Kontaktdaten anzeigen lassen. Sie erreichen die Notarsuche der Bundesnotarkammer über die Homepage der Bundesnotarkammer www.notar.de und dort über den Menüpunkt „Notarsuche“.

Gibt es Sonderurlaub bei einer Beerdigung?

Es gibt im Bundesurlaubsgesetz keinen Vermerk auf Sonderurlaub im Todesfall. Viele Arbeitgeber, Arbeitgeberverbände oder Gewerkschaften haben in den vergangenen Jahren aber darauf gedrungen, dass es vertragliche Regeln für einen Sonderurlaub im Todesfall gibt. 

 

In vielen Tarifverträgen gibt es deshalb in der Regel einen Abschnitt, der den Sonderurlaub regelt. So gibt es oft zwischen einem und drei Sonderurlaubstagen, wenn der Ehepartner, das Kind oder ein Elternteil stirbt. Natürlich können Tarifverträge davon abweichen. So gibt es im Manteltarifvertrag für die Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie in Baden-Württemberg drei Tage Sonderurlaub, wenn der Ehepartner stirbt und einen Tag für die Teilnahme an der Beerdigung von Großeltern oder Enkeln.

 

Bundes- und Landesbeamte erhalten in der Regel zwei Sonderurlaubstage, wenn ein naher Angehöriger stirbt. Sollte es keinen Tarifvertrag geben, können Regelungen in Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen maßgeblich sein. Gibt es gar keine Vereinbarungen, so kann das Gespräch mit dem Chef helfen.

Kann ich eine Urne in Karlsruhe auch zuhause aufbewahren?

In Deutschland gibt es eine Friedhofspflicht. Das heißt: Die Asche muss in der Regel auf einem Friedhof oder in einem Krematorium beigesetzt werden. davon ausgenommen sind See- oder Waldbestattungen. Deshalb ist es grundsätzlich nicht möglich, eine Urne mit nach Hause zu nehmen. Aber: In den vergangenen Jahren ist ein kultureller Wandel erkennbar, so dass Lockerungen in der Rechtsprechung diskutiert werden. So hat Bremen sein Bestattungsgesetz vor einigen Jahren angepasst. Hier ist es nun möglich, dass die Asche einem Angehörigen ausgehändigt und auch auf einem privaten Gelände verteilt werden darf. Das ist allerdings an Voraussetzungen geknüpft: Die verstorbene Person muss in Bremen gemeldet gewesen sein und muss zu Lebzeiten schriftlich festgehalten haben, dass sie genau das wünscht. Zudem sollte eine Person festgelegt werden, die die Totenfürsorge übernimmt, sowie der Ort, an dem man gerne verstreut werden möchte.

Im Ausland sind die Gesetze deutlich liberaler, so dass die Urne beispielsweise in der Schweiz oder den Niederlanden mit nach Hause genommen werden darf.

Wer und wie wird der Tod in der Regel festgestellt?

Hier wird zunächst zwischen einem klinischen Tod und dem Hirntod unterschieden. 

Beim klinischen Tod wird der Tod dann festgestellt, wenn die Atmung und der Kreislauf zum Stillstand gekommen sind. Das lässt sich etwa durch einen nicht tastbaren Puls, einen Atemstillstand und fehlende Reflexe feststellen. 

 

Beim Hirntod fallen alle Hirnfunktionen vollständig und irreversibel aus. Der Mensch ist bewusstlos, hat keine eigenständige Atmung mehr und die Hirnstammreflexe fehlen. Um das zu überprüfen, sind in der Regel zwei Ärzte nötig. 

Eine etwas längere Beschreibung finden Sie auch in unserem Text: “Wann ist ein Mensch tot?”

Sobald der Tod festgestellt wurde, wird der Tod durch einen Arzt offiziell bestätigt und ein Totenschein ausgestellt. Darauf finden sich auch die Todeszeit, die Todesursache und die Umstände des Todes.

Wer ist verpflichtet, den Tod einer Person feststellen zu lassen?

Nach dem Bestattungsgesetz von Baden-Württemberg ist die Verpflichtung zur Feststellung des Todes durch einen Arzt in der Regel der nächsten anwesenden Person obliegt, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Verstorbenen lebte oder in anderer Weise für die Beaufsichtigung oder Betreuung des Verstorbenen verantwortlich war. Das können Familienangehörige, Pflegekräfte oder andere Betreuer sein.

Ist eine solche Person nicht vorhanden, geht die Verantwortung auf die Person über, die den Toten entdeckt hat. Diese Person ist dann verpflichtet, unverzüglich einen Arzt zu benachrichtigen, der den Tod feststellt.

Stirbt eine Person, während sie in einem Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht ist, so ist die Einrichtung für die Benachrichtigung eines Arztes zur Feststellung des Todes verantwortlich.

Mit diesen Regelungen soll sichergestellt werden, dass der Tod schnell und korrekt festgestellt wird, was für die weiteren Bestattungsformalitäten wichtig ist.

Warum wird in den Krematorien Karlsruhe und Landau eine zweite Leichenschau durchgeführt?

Die zweite Leichenschau im Krematorium Karlsruhe ist eine wichtige Sicherheitsmaßnahme, die in Deutschland und auch in Baden-Württemberg gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie dient mehreren zentralen Zielen:

  1. Bestätigung der Todesursache: Ziel der zweiten Leichenschau ist die Bestätigung, dass die ursprüngliche Todesursache richtig war. Es handelt sich um eine zusätzliche Überprüfung, um sicher zu gehen, dass keine Anzeichen für einen nicht natürlichen Tod, wie z. B. ein Verbrechen, übersehen wurden.
  2. Vermeidung von Fehlern: In äußerst seltenen Fällen kann es sein, dass die Diagnose des Todes im Rahmen der ersten Leichenschau falsch war. Um solche Fehler zu erkennen und sicherzustellen, dass tatsächlich keine Lebenszeichen mehr vorhanden sind, bietet die zweite Leichenschau eine weitere Gelegenheit.
  3. Rechtssicherheit: Sie dient auch der Rechtssicherheit, da es sich bei der Einäscherung um einen nicht rückgängig zu machenden Vorgang handelt. Einmal eingeäschert, lässt sich der Leichnam nicht mehr untersuchen. Die zweite Leichenschau ist eine Garantie für die Erfüllung aller medizinischen und rechtlichen Anforderungen vor der Durchführung dieses letzten Schrittes.

 

Diese doppelte Kontrolle ist eine Garantie, dass alle Eventualitäten in Betracht gezogen worden sind und dass der Kremationsprozess ohne rechtliche oder ethische Bedenken durchgeführt werden kann.

Wann verschwindet die Leichenstarre?

Als Toten- oder auch Leichenstarre wird die eintretende Erstarrung der Muskulatur nach dem Tod bezeichnet. Sie gilt als sicheres Zeichen, dass ein Mensch verstorben ist. Sie beginnt in der Regel im Bereich des Unterkiefers und setzt sich dann über Hals- und Nackenmuskulatur bis in die Hände und Füße fort. Sie setzt in der Regel (bei Zimmertemperatur) ein bis zwei Stunden nach dem Tod ein. Frühere Leichenstarre setzt dann ein, wenn der Körper einer höheren Umgebungstemperatur ausgesetzt war oder die Muskeln, etwa durch Sport, beansprucht wurden. 

Es dauert sechs bis acht Stunden, bis die volle Ausprägung der Leichenstarre erreicht ist. Die Leichenstarre löst sich in der Regel nach 24 bis 48 Stunden wieder auf. 

Weitere sichere Todeszeichen sind: Totenflecken, Leichenfäulnis bzw. Verwesung und mit dem Leben nicht vereinbare Verletzungen.