Tod im Urlaub

Das müssen Sie tun

In der nächsten Woche enden die Sommerferien in Baden-Württemberg. Während Familien mit Kindern dann wieder zurück aus dem Urlaub sind, gehen ältere Menschen und kinderlose bzw. Familien mit kleineren Kindern wieder auf Reisen.

Manchmal passiert es, dass der Tod im Urlaub kommt. Lesen Sie hier, welche Schritte in diesem Fall zu unternehmen sind.

Tod im Urlaub

Erste Schritte bei einem Todesfall im Ausland

Stirbt ein enger Vertrauter im Ausland – während eines Urlaubes oder weil er schon länger seinen Lebensmittelpunkt verändert hat, gibt es – neben der Trauer – zahlreiche organisatorische Fragen zu klären. Zunächst einmal müssen Sie einen Arzt konsultieren und die Behörden des Landes über den Todesfall informieren. Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, kann Ihnen sicher Ihr Reiseveranstalter helfen, vor allem auch dann, wenn es sprachliche Barrieren geben sollte.

Was das Auswärtige Amt im Todesfall im Ausland leisten kann

Wenn ein deutscher Staatsbürger im Ausland verstirbt, können sich die Angehörigen an das Auswärtige Amt oder die zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im jeweiligen Land wenden. Die Mitarbeiter vor Ort helfen bei der Beschaffung notwendiger Dokumente, wie etwa der Sterbeurkunde, und unterstützen bei den Formalitäten, die im Todesfall erforderlich sind. Sie stehen auch als Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung und vermitteln bei Bedarf den Kontakt zu lokalen Behörden oder Bestattungsunternehmen.

Beratung und Information

Das Auswärtige Amt bietet den Hinterbliebenen umfangreiche Beratung und Information an, insbesondere zu den lokalen Vorschriften und den notwendigen Schritten, die im Todesfall zu beachten sind. Dazu gehört auch die Information über die Möglichkeiten und Kosten einer Überführung des Verstorbenen nach Deutschland oder die Bestattung im Ausland. Das Auswärtige Amt kann Empfehlungen für lokale Bestattungsunternehmen aussprechen und Informationen über die verschiedenen Bestattungsarten und -möglichkeiten in dem jeweiligen Land geben.

Keine finanzielle Unterstützung

Wichtig ist zu beachten, dass das Auswärtige Amt in der Regel keine finanziellen Leistungen für die Überführung oder Bestattung des Verstorbenen erbringen kann. Die Kosten für die Rückholung eines Verstorbenen nach Deutschland oder die Bestattung im Ausland müssen in der Regel von den Angehörigen selbst getragen werden oder durch entsprechende Versicherungen abgedeckt sein.

Versicherungen und Kostenübernahme prüfen

Am besten nehmen Sie auch Kontakt zur Lebensversicherung oder der Krankenkasse des Verstorbenen auf. Nur so können Sie herausfinden, ob ein Auslandskrankenschutz besteht und so alle Kosten übernommen werden. Sollte das der Fall sein, dann wird die Versicherung die Kosten der Überführung im Todesfall übernehmen sowie für die Bestattung im Ausland. Es bietet sich allerdings an, noch einmal nachzufragen, welche Kosten genau und bis zu welcher Höhe diese übernommen werden.

Welche Versicherungen übernehmen die Kosten für die Rückholung eines Verstorbenen aus dem Ausland?

1. Reiseversicherung

Viele Reiseversicherungen beinhalten eine sogenannte Rückholkostenversicherung im Todesfall. Diese Versicherung deckt die Kosten für die Rückführung eines Verstorbenen nach Deutschland ab, wenn der Todesfall während einer Reise eintritt. Es ist wichtig, dass die Reiseversicherung vor Reiseantritt abgeschlossen wurde und die Police den Rücktransport im Todesfall ausdrücklich abdeckt. Einige Reiseversicherungen übernehmen zusätzlich die Kosten für die Überführung von Begleitpersonen oder die Anreise von Angehörigen, um die Rückführung des Verstorbenen zu begleiten.

2. Auslandskrankenversicherung

Eine Auslandskrankenversicherung schützt nicht nur vor hohen Kosten im Falle eines medizinischen Notfalls im Ausland, sondern viele Policen beinhalten auch eine Rückholversicherung im Todesfall. Diese Zusatzleistung stellt sicher, dass die Kosten für die Überführung eines verstorbenen Versicherungsnehmers nach Deutschland übernommen werden. Bei der Auswahl einer Auslandskrankenversicherung sollte man darauf achten, dass diese Option enthalten ist, insbesondere wenn man häufig ins Ausland reist.

3. Lebensversicherung

Einige Lebensversicherungen bieten eine Klausel, die die Kosten für die Überführung eines Verstorbenen abdeckt. Diese Zusatzleistung ist jedoch nicht standardmäßig enthalten und muss in der Regel separat vereinbart werden. Lebensversicherungen mit einer solchen Zusatzoption übernehmen meist die Kosten für den Rücktransport sowie die Bestattung in Deutschland. Es empfiehlt sich, die Bedingungen der eigenen Lebensversicherungspolice genau zu prüfen und gegebenenfalls eine Anpassung vorzunehmen.

4. Kreditkarten mit Reiseschutz

Viele Premium-Kreditkarten bieten ihren Kunden umfassenden Reiseschutz, der auch eine Versicherung für die Rückholung eines Verstorbenen einschließen kann. Diese Leistung ist in der Regel an die Bedingung geknüpft, dass die Reise, während der der Todesfall eingetreten ist, mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Die Versicherungsbedingungen und die Höhe der Deckung variieren je nach Kreditkartenanbieter und Kartenart, daher sollten sich Inhaber von Kreditkarten mit Reiseschutz genau über ihre Leistungen informieren.

5. ADAC Premium-Mitgliedschaft

Wie bereits erwähnt, bietet die ADAC Premium-Mitgliedschaft eine umfassende Versicherung für den Todesfall im Ausland, einschließlich der Kostenübernahme für die Rückholung eines Verstorbenen nach Deutschland. Die Mitgliedschaft umfasst auch die Organisation und Unterstützung bei allen notwendigen Formalitäten. Diese Versicherung ist besonders für Vielreisende geeignet, die eine zusätzliche Absicherung im Ausland wünschen.

 

Die Kosten für die Rückholung eines Verstorbenen aus dem Ausland können schnell in die Tausende gehen, weshalb es sinnvoll ist, im Voraus zu planen und die richtige Versicherung abzuschließen. Eine Reiseversicherung oder Auslandskrankenversicherung mit Rückholkostenversicherung im Todesfall bietet eine gute Absicherung für gelegentliche Reisen. Für häufig Reisende oder diejenigen, die im Ausland leben, kann eine Lebensversicherung mit entsprechender Zusatzoption oder eine Mitgliedschaft bei einem Automobilclub wie dem ADAC sinnvoll sein. Es ist ratsam, die Bedingungen jeder Versicherungspolice genau zu prüfen und sich im Zweifel von einem Versicherungsexperten beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Eventualitäten abgedeckt sind.

Eingeschränkte Kostenübernahme bei der Rückholung eines Verstorbenen aus dem Ausland durch die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG

Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG bietet in ihren Bestattungsvorsorgeverträgen eine begrenzte Kostenübernahme für die Rückholung eines Verstorbenen aus dem Ausland an. Diese Leistung ist jedoch an enge Bedingungen geknüpft, die im Vorfeld sorgfältig geprüft werden sollten. Besonders wichtig ist, dass diese Zusatzleistung nur für kürzere Urlaubsreisen gilt und weder längere Auslandsaufenthalte noch riskante Aktivitäten oder Suizid abdeckt. Zudem greifen andere Versicherungen in der Regel vorrangig. Es ist daher ratsam, eine umfassende Beratung in Anspruch zu nehmen und gegebenenfalls zusätzliche Versicherungen abzuschließen, um vollständig abgesichert zu sein.

Bestattungsunternehmen im In- und Ausland beauftragen

Danach muss nicht nur ein Bestattungsinstitut in Deutschland, sondern auch ein Bestattungsinstitut im Ausland kontaktiert werden. Es kann sein, dass die hygienische Versorgung des Leichnams nach landesrechtlichen Vorschriften erforderlich ist. Möglicherweise wird auch eine Einäscherung vor Ort gewünscht. In diesem Fall wird ein Bestattungsunternehmen vor Ort beauftragt. Oder dieses Bestattungsunternehmen bereitet auch den Rücktransport vor, wenn eine Überführung des Leichnams nach Deutschland erfolgen soll.
In der Regel übernimmt Ihr deutsches Bestattungsinstitut alle notwendigen Schritte und die Abwicklung mit dem Bestatter vor Ort.

Bestattungsmöglichkeiten und Rückführung des Verstorbenen

Wie bei jedem Todesfall muss auch bei einem Sterbefall im Ausland entschieden werden, wie der Leichnam bestattet werden soll – in einem Sarg oder nach der Einäscherung in einer Urne. Wie in Deutschland ist in vielen Ländern die Einäscherung mit anschließender Überführung günstiger.

Für die Rückführung des Verstorbenen gibt es mehrere Möglichkeiten: mit dem Auto, der Bahn oder dem Flugzeug. Die Überführung mit dem Flugzeug ist natürlich am schnellsten. Soll der Leichnam in einem Sarg nach Deutschland überführt werden, gelten für den Transport folgende Bestimmungen:

Der Leichnam befindet sich in einem wasserdichten Zinksarg, der wiederum in einen Holzsarg eingebettet ist. Beim Lufttransport werden beide Särge anschließend in einem „neutralen Transportbehälter“ befördert.

Warum werden so viele Behältnisse benötigt? Aus hygienischen Gründen wird ein Zinksarg verwendet. Er ist verlötet und mit einem Überdruckventil versehen, das mit einem Filter ausgestattet ist. So kann im Sarg weder Unter- noch Überdruck entstehen. Der Filter soll das Austreten von Gerüchen verhindern. Die neutrale Verpackung des Sarges am Flughafen verhindert außerdem, dass andere Fluggäste den Sarg als solchen erkennen.

Zoll Flughafen Frankfurt

Sarg oder Urne: Unterschiede bei der Überführung

Wichtig ist auch: Es muss ein deutsches Bestattungsunternehmen beauftragt werden, das den Sarg (oder die Urne) am Flughafen in Deutschland in Empfang nimmt und die Überführung organisiert.

In der Regel wird der Verstorbene von uns im Sarg am Flughafen Frankfurt abgeholt. Dabei sind die Zollformalitäten zu erledigen. Diese müssen im Voraus elektronisch eingereicht werden. Es fallen zwar keine Einfuhrabgaben für den Zoll an, aber es müssen alle Papiere korrekt ausgefüllt werden. Danach ist die Abholung des Sarges oder der Urne durch den Bestatter bei einem Logistikunternehmen, das im Auftrag der Fluggesellschaft tätig ist, erforderlich. Für jeden Tag, den der Sarg oder die Urne dort aufbewahrt wird, fallen Lagerkosten an. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig mit dem Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens Kontakt aufzunehmen.

Bei der Urne hängt dies vom Sterbe- und Einäscherungsort ab. In der Regel kann eine Urne innerhalb der EU mit einem Logistikunternehmen ohne größere Zollformalitäten versandt werden.

Tritt der Todesfall in einem Drittland ein, muss auch die Urne zollbehördlich eingeführt werden und läuft in der Regel wie oben beim Sarg beschrieben ab,

Bürokratische Hürden bei einem Todesfall im Ausland

Ein Sterbefall im Ausland ist wie so oft mit einem kleinen, aber unerlässlichen bürokratischen Aufwand verbunden: Als Bestatter benötigen wir unter anderem eine Geburtsurkunde, gegebenenfalls eine Heiratsurkunde, eine Vollmacht, in Ihrem Namen zu handeln, und gegebenenfalls weitere Dokumente.

Die Überführungsbestimmungen richten sich nach dem Berliner Abkommen und/oder dem Straßburger Abkommen. Nach diesen Abkommen ist für die Überführung des Leichnams ein mehrsprachiger Leichenpass erforderlich, der bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes beantragt werden muss.

Für die Ausstellung des Leichenpasses benötigt das Standesamt des Landes, in dem der Todesfall eingetreten ist, unter anderem folgende Unterlagen: Sterbeurkunde, Totenschein, ärztliche Bescheinigung über die Möglichkeit der Überführung, Bescheinigung des Bestatters über die Einsargung und gegebenenfalls Einbalsamierung.

Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung der Überführungspapiere mehrere Tage in Anspruch nehmen kann. Wichtig ist auch, dass die ausländische Sterbeurkunde in Deutschland beim Standesamt vorgelegt werden muss, um eine deutsche Sterbeurkunde zu beantragen.

Rücktritt von der Reise bei Todesfall

Tritt der Todesfall kurz vor Urlaubsantritt ein, hängt dies von der abgeschlossenen Versicherung ab. In der Regel können alle mitversicherten Personen von der Reise zurücktreten.

Stirbt eine Person, die selbst nicht mitreist, ist die Sache etwas komplizierter und es hängt von den Vertragsbedingungen ab, ob die Versicherung greift.

Wer es genau wissen will, sollte in seinem Vertrag nach so genannten Risikopersonen suchen. Das sind in der Regel nahe Verwandte wie Eltern, Großeltern, Kinder, Geschwister, Enkelkinder und natürlich auch Lebensgefährten und Ehepartner, die im selben Haushalt leben. Gute Freunde gehören in der Regel nicht dazu.