Todesbescheinigung Gelbes Kuvert

Was ist die Leichenschau und findet sie immer statt?

In der letzten Zeit passiert es verstärkt, dass Angehörige immer länger auf den Arzt warten müssen, damit dieser den Tod bei einem Sterbefall feststellen und die Todesbescheinigung ausstellt. Dieser Vorgang wird Leichenschau genannt. Doch was genau ist die Leichenschau und ist sie unbedingt nötig?

Die Leichenschau

Die Leichenschau hat grundsätzlich immer zu erfolgen. Bei der Leichenschau werden die sterblichen Überreste eines Menschen untersucht. Zum einen soll hierdurch der Tod zweifelsfrei festgestellt, zum anderen soll die Todesursache bestimmt werden. Je nach Sachlage soll die Leichenschau auch dazu beitragen, die näheren Umstände des Todes zu bestimmen.

Grundsätzlich darf dies nur ein Arzt

Die Leichenschau erfolgt grundsätzlich durch einen Arzt. Egal ob bei einem Sterbefall zu Hause, in einem Pflegeheim oder im Krankenhaus. 

Bei einem Sterbefall zu Hause müssen sich die Angehörigen in der Regel um einen Arzt bemühen, der die Leichenschau durchführt. 

Im Krankenhaus, einem Pflegeheim oder Hospiz sorgt die Einrichtung für die Benachrichtigung des Arztes.

Was steht auf der Todesbescheinigung?

Bei uns in Baden-Württemberg sind vom Arzt verschiedene Dokumente zur Leichenschau auszufertigen. Die Papiere, die Todesbescheinigung, gliedern sich dabei in “vertrauliche” und “nicht vertrauliche” Unterlagen. Nicht vertraulich ist der sogenannte “blaue Schein”. 

Der “blaue Schein”

Der blaue Schein enthält die persönlichen Angaben zum Verstorbenen wie Name, Geburts- und Sterbedatum und Sterbezeit sowie den Wohn- und Auffindeort. Des Weiteren ist dort vermerkt, ob es sich um einen Natürlichen Tod handelt und ob eine Infektionsgefahr besteht. Was der blaue Schein nicht enthält, ist die exakte Todesursache. Denn diese ist vertraulich.

Das rote, graue und gelbe Kuvert

Neben dem blauen Schein, füllt der Arzt weitere Unterlagen aus, die er dann in einem roten, einem grauen und einem gelben Kuvert verschließt. Das rote Kuvert wird für die Feuerbestattung benötigt. Das graue Kuvert ist für das Standesamt. Das gelbe Kuvert ist für eine eventuelle Obduktion des Verstorbenen. Auf den Papieren in den verschlossenen Umschlägen ist auch die Todesursache vermerkt.

Totesbescheinigung rotes Kuvert - für die Feuerbestattung
Totesbesccheinigung Rotes Kuvert – für die Feuerbestattung

Wofür wird die Todesbescheinigung gebraucht?

Um eine Sterbeurkunde vom Standesamt zu erhalten, wird die Todesbescheinigung benötigt. Ebenso muss bei der Beisetzung die Todesbescheinigung der Friedhofsverwaltung vorgelegt werden. Vor der Kremation muss dem Krematorium unter anderem das rote Kuvert und einer der zwei blauen Scheine vorgelegt werden.

Was kostet die Leichenschau?

Seit 1. Januar 2020 gelten neue Gebührensätze für die Leichenschau. Diese richten sich grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Hierbei wird unterschieden zwischen einer vorläufige Leichenschau (Ziffer 100 GOÄ) und einer eingehenden Leichenschau (Ziffer 101 GOÄ) sowie einen Zuschlag für die Ziffer 100 oder 101 bei einem Verstorbenen mit einer dem Arzt oder der Ärztin unbekannten Identität und/oder besonderen Todesumständen (Ziffer 102 GOÄ). Eine einfache Leichenschau kostet demnach € 165,77 plus ggf. Zuschläge wie Fahrtkosten oder Nachtzuschläge (Stand 01.01.2020).

Aufgaben der ärztlichen Leichenschau

Nach § 22 Bestattungsgesetz ist die Leichenschau unverzüglich nach dem Bekanntwerden des Todes durchzuführen. Eine Tatsache, die sich oft sehr praxisfern zeigt. Nicht selten warten Angehörige mehrere Stunden, bis der Arzt zur Leichenschau kommt.

Die Leichenschau soll zum einen den Tod feststellen, um so die Beerdigung von Scheintoten zu verhindern. Zum anderen soll sie verhindern, dass ein gewaltsamer Tod unentdeckt bleibt. 

Weiterhin soll die Leichenschau folgende, nicht so ganz offensichtliche Punkte aufdecken. So soll zum Beispiel eine strafbare Vernachlässigung erkannt werden. Genau so soll ein medizinischer Kunstfehler, der zum Tode des Patienten geführt hat, aufgedeckt werden. Ebenso sollen gemeingefährliche und übertragbare Krankheiten, wie zuletzt das Covid19-Virus auf den Papieren vermerkt werden.

Nicht zuletzt soll die Leichenschau eine genaue Statistik ermöglichen. Hierfür dient unter anderem das graue Kuvert.

Darf der Bestatter ohne Leichenschau überführen?

Nein. Für eine Überführung ist es zwingend erforderlich, dass die Papiere der Leichenschau vorliegen. Die einzige Ausnahme ist, dass die Überführung von einer Behörde, wie zum Beispiel der Staatsanwaltschaft angeordnet wird.

Hat der Arzt vergessen auf der Todesbescheinigung anzukreuzen, ob es sich um einen natürlichen oder unnatürlichen Tod handelt, müssen wir als Bestatter Rücksprache mit dem Arzt halten. Unter Umständen kann es sein, dass die Polizei verständigt werden muss. Denn ohne Absprache mit der Polizei, darf in solchen Fällen keine Überführung vorgenommen werden.

Die Amtsärztliche Leichenschau

Die amtsärztliche Leichenschau ist von der ärztlichen Leichenschau zu unterscheiden. Während die ärztliche Leichenschau durch einen approbierten Arzt durchgeführt wird, findet die amtsärztliche Leichenschau, wie der Name schon sagt, durch einen Amtsarzt statt. Es gibt zwei Sachverhalte, bei denen eine amtsärztliche Leichenschau infrage kommt. Zum einen, im Falle einer Feuerbestattung, zum anderen, wenn ein Leichenpass ausgestellt werden soll.

Der Leichenpass

Soll ein Verstorbener über die Landesgrenzen hinweg überführt werden, wird ein sogenannter Leichenpass benötigt. Ein solcher wird durch die Ordnungsbehörde ausgestellt. Hierfür ist der Totenschein zu überprüfen. Gibt es hierbei Unklarheiten, ist der ausstellende Arzt durch die Behörde zu kontaktieren. Gegebenenfalls hat der Amtsarzt den Verstorbenen noch einmal zu untersuchen. Ebenfalls kann der Amtsarzt die ordnungsgemäße Einsargung des Verstorbenen überprüfen.

Übertragbare Krankheiten

Wurde eine übertragbare, meldepflichtige Krankheit festgestellt kann das Gesundheitsamt die Ausstellung eines Leichenpasses verweigern. Denn hier könnte eine Verschleppungsgefahr vorliegen.

Richterliche Leichenschau

Bleibt zuletzt die richterliche Leichenschau. Hierbei wirken ein Gerichtsarzt und ein Richter mit. Diese wird auch Obduktion genannt. Hierfür ist das gelbe Kuvert notwendig.

Sie hat die Aufgabe, sich Klarheit darüber zu verschaffen, ob Anhaltspunkte vorliegen, die einen nicht natürlichen Tod vermuten lassen.

Bei unbekannten Verstorbenen hat die Obduktion unter anderem die Aufgabe, die Identität des Verstorbenen festzustellen.

Findet eine Obduktion immer statt?

Nein. In Deutschland ist es nicht so, dass grundsätzlich eine Obduktion stattfindet. Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern ist die Obduktionsrate relativ gering. In Skandinavien, Ost-Europa oder Großbritannien liegen die Raten deutlich höher. In Deutschland finden bei circa 900.000 Sterbefällen pro Jahr ca. 17.000 bis 20.000 Obduktionen statt.

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Daniel Schütz

Ich bin Daniel Schütz, Geschäftsführer von Schütz Bestattungen®. Zusammen mit meiner Frau und unserem Team übernehmen wir im Trauerfall durch unseren Rundum-Service die vollständige Vorbereitung, Planung & Durchführung der Beerdigung Ihrer Angehörigen. Wir sind für Sie da!


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