Das Grab einer geliebten verstorbenen Person ist für viele Hinterbliebene ein Ort des Gedenkens und ein Ort, der Trost schenkt. Die Pflege des Grabs hilft vielen Menschen, mit dem Verlust umzugehen und kann somit einen wichtigen Teil zur Trauerarbeit leisten.
Doch die Grabpflege ist auch mit Mühen und Kosten verbunden. Oftmal ist zudem nicht klar, wer für die Grabpflegekosten aufkommen muss. In diesem Beitrag erfahren Sie, wer die Kosten für die Grabpflege zu tragen hat, wie hoch die Grabpflegekosten sind und welche alternativen Möglichkeiten Sie haben, wenn Sie Kosten sparen möchten.
Wer zahlt die Grabpflegekosten?
Wer die Grabpflegekosten übernimmt, ist in Deutschland nicht gesetzlich festgelegt. Die Hinterbliebenen sind lediglich verpflichtet, die Beerdigungskosten zu tragen. Zu den Bestattungskosten zählen die Kosten der Bestattung und die einmalige Einrichtung der Grabstätte, die Grabpflegekosten sind darin nicht enthalten.
Somit sind Hinterbliebene nicht verpflichtet, die Kosten für die Grabpflege zu tragen. Auch das Erbrecht verpflichtet Erben nicht dazu, für die Instandhaltung und Pflege des Grabes aufzukommen.
Die Regelungen zur Grabpflege sind in den Friedhofssatzungen zu finden
In der Friedhofssatzung ist festgehalten, wie die Gräber erworben, gepflegt und unterhalten werden dürfen. So ist festgelegt, dass der Nutzungsberechtigte oder die Person, die die Grabstelle erworben hat, für die Pflege verantwortlich ist.
Somit zählt die Grabpflege nicht automatisch zu den Verpflichtungen der Erben. Lediglich dann, wenn der Verstorbene die Grabstelle zu Lebzeiten selbst erworben hat, wird sie Teil des Nachlasses und zur Verpflichtung der Erben. Handelt es sich jedoch um eine Familiengrabstätte, die den Angehörigen gehört, sind diese für die Pflege des Grabes zuständig. Selbst dann, wenn sie nicht die Erben des Nachlasses sind.
Grabpflegekosten: Wie hoch sind sie?
Wie hoch die Grabpflegekosten ausfallen, ist abhängig von mehreren Faktoren: Zum einen spielt es eine Rolle, wie lange das Grab gepflegt werden soll. In der Regel erwirbt man Gräber für eine festgelegte Nutzungszeit von rund 15 bis 25 Jahren. Innerhalb dieses Zeitrahmens besteht auch die Pflicht zur Pflege.
Weiterhin hängen die Kosten für die Grabpflege von der Größe und der Art des Grabes ab und ob Sie die Gestaltung, Bepflanzung und Pflege ganz oder teilweise übernehmen oder einen Friedhofsgärtner oder einen externen Gärtner beauftragen, der regelmäßig die Bepflanzung gießt, das Unkraut zupft und die Pflanzen saisonal wechselt. Doppelgräber, Familiengräber und andere große Gräber sind kostspieliger als Einzelgräber oder Kindergräber.
Mit einem Dauergrabvertrag können Sie eine Friedhofsgärtnerei damit beauftragen, die Grabstätte langjährig zu betreuen. Dauergrabverträge haben in der Regel eine Laufzeit von 20 bis 30 Jahren. Bei Jahresgrabverträgen werden die Pflegearbeiten für die Laufzeit von einem Jahr übernommen. Viele Friedhofsgärtnereien bieten die Möglichkeit, die Dauergrabpflege noch zu Lebzeiten als Vorsorgemaßnahme zu vereinbaren.
Kostengünstige Grabpflege
Die eigenständige Pflege ist natürlich die kostengünstigere Variante und bietet sich an, wenn Sie in der Nähe der Grabstelle leben. Jedoch sind Sie damit auch verpflichtet, das Grab immerzu in einem guten Zustand zu halten. Vernachlässigen Sie ein Grab über längere Zeit und pflegen dieses nicht, kann die Friedhofsverwaltung einen Gärtner beauftragen. Die Kosten werden dann Ihnen als EigentümerIn des Grabs auferlegt.
Der Pflegeaufwand fällt geringer aus, wenn Sie eine Grabbepflanzung wählen, die nur wenig Pflege benötigt. Wird das Grab mit einer Platte abgedeckt oder mit Kies aufgefüllt, fallen die Kosten ebenfalls geringer aus.
Die Grabpflegekosten für Erdgräber sind deutlich höher als für Urnengräber, weshalb sich immer mehr Menschen für eine Feuerbestattung entscheiden. Bei anonymen Erdgräbern, wie auch bei einigen Naturbestattungen, wie zum Beispiel der Baumbestattung, entfällt die Grabpflege komplett.