Je enger und liebevoller die Beziehung zu einem Menschen war, desto schwerer fällt es uns Abschied zu nehmen und die körperliche Hülle für immer ziehen zu lassen.
In Deutschland ist es leider – bis auf eine Ausnahme – (noch) nicht erlaubt, die Asche der Verstorbenen mit nach Hause zu nehmen. Der Grund hierfür liegt in den Bestattungsgesetzen, die Ländersache sind. Das heißt: Jedes Bundesland darf über die Formen der Bestattung und Beisetzung selbständig entscheiden . Jedoch herrscht bisweilen noch in fast jedem Bundesland ein Bestattungszwang auf einem Friedhof oder in einem Bestattungswald.
Die Ausnahme gilt lediglich im Bundesland Bremen. Dort hat es die Landesregierung 2015 erlaubt, die Asche verstorbener Menschen an privaten Orten zu verstreuen .. Vier Jahre später wurde dieses Gesetz sogar noch ausgeweitet. Mittlerweile ist es erlaubt, die Asche an öffentlichen Orten zu verstreuen, sofern das zuvor in einer Bestattungsverfügung festgehalten wurde. Die Urne mit der Asche darf aber auch hier nicht zuhause aufbewahrt werden.
Gründe, warum man die Asche eines verstorbenen Menschen mit nach Hause nehmen möchte, sind vielfältig. Während einige Menschen sich durch die Aufbewahrung der Asche im eigenen zuhause Nähe und Trost versprechen, ist dies für andere unvorstellbar.
Die Aufbewahrung der Asche kann die Möglichkeit bieten, die Erinnerung an den Verstorbenen am Leben zu erhalten. Es kann helfen, die Verbindung und die Erinnerung an gemeinsame Erlebnisse nicht in Vergessenheit geraten zu lassen.
In Deutschland gibt es feste gesetzliche Vorschriften und Regelungen, an welchen Orten Verstorbene und deren Asche beigesetzt werden dürfen und wo nicht. Dies ist kein Friedhofszwang im engeren Sinne, aber dennoch eine feste Regel, dass außerhalb der vorgegebenen Orte keine Bestattung erfolgen darf.
Die Gründe, warum es einen solchen Friedhofszwang gibt, liegen weit in der Vergangenheit. Ursächlich für die verbindliche Beisetzung auf einem Friedhof dürften Hygiene- und Gesundheitsbedenken gewesen sein. Um die Ausbreitung von Krankheiten und Seuchen zu verhindern, setzte man schon vor langer Zeit auf die Institution des Friedhofes als geeigneten Bestattungsort.
Heutzutage spielen raumplanerische und umweltschützende Belange eine größere Rolle. Hierbei soll sichergestellt werden, dass ein Beisetzungsort in einem geeigneten Bereich liegt, dass sowohl dem Ort als Ort der Trauer aus Respekt vor den Toten Rechnung getragen werden kann, als auch Umweltbelastungen minimiert werden.
Deshalb soll der Friedhofszwang auch gewährleisten, dass Familienangehörige und Freunde einen Platz zur Trauer haben, der jederzeit zugänglich ist und bei dem die Totenruhe gewährleistet wird. Die jederzeitige Zugänglichkeit wäre dann nicht gegeben, wenn der Verstorbene daheim in der Urne im Schrank eines Angehörigen stehen würde. Im Übrigen könnte es dann auch zu Familienstreitigkeiten kommen, wenn nicht geregelt ist, bei welchem Familienangehörigen die Aschekapsel verwahrt werden soll. Durch den Friedhofszwang soll dies vermieden werden.
Wie in anderen Bereichen unseres täglichen Lebens spielen auch beim Thema Friedhof die Finanzen eine nicht unerhebliche Rolle. Die Aufrechterhaltung und der Betrieb von Friedhöfen verschlingt nicht unerhebliche finanzielle Ressourcen einer Kommune. Der Friedhofszwang hilft durch die Zwangsnutzung einer solchen Ruhestätte diese Institutionen aufrechtzuerhalten.
In anderen Ländern Europas darf man die Urne, also die Asche der Verstorbenen, ganz oder zumindest für eine gewisse Zeit, mit nach Hause nehmen. So zum Beispiel in Frankreich, den Niederlanden oder Österreich.
Wer einen traditionellen Friedhof nicht als die geeignete Ruhestätte für sich selbst oder einen Angehörigen sieht, für den gibt es auch in Deutschland alternative Bestattungsmethoden. Die beiden am weitesten verbreiteten Alternativen zu einer Bestattung auf einem klassischen Friedhof stellen Bestattungswälder oder auch Ruhewälder oder eine Seebestattung dar. Seebestattungen werden in Deutschland sowohl an der Nord- als auch an der Ostsee angeboten. Diese können als stille Beisetzung, das heißt, ohne Trauergesellschaft erfolgen. Eine Seebestattung kann aber auch mit einer Trauergesellschaft vollzogen werden. Hierzu wohnt die Trauergesellschaft auf dem Schiff an der Beisetzung der Urne auf hoher See bei.
Weitere Alternativen zum traditionellen Friedhof stellen eine Verstreuung der Asche auf einem Friedhof oder eine Aschestreuwiese dar. Dies ist bisher lediglich in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen gestattet.
Oftmals ist der Wunsch, den Angehörigen bei sich zu behalten so groß, dass der Weg über das Ausland gewählt wird. Hierbei findet oftmals die Einäscherung im Ausland statt. Danach wird die Urne wieder nach Deutschland eingeführt. In dem Moment, wo die Asche deutschen Boden erreicht, lebt der Friehdofszwang wieder auf. Wird die Asche dann nicht ordnungsgemäß bestattet, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit her, die in einer Geldstrafe enden kann.
In Deutschland besteht ein Friedhofszwang, beziehungsweise eine Friedhofspflicht. Das Aufbewahren der Asche zuhause ist (bisher) nicht möglich. Es bieten sich jedoch Alternativen zum klassischen Friedhof in Form von Bestattungswäldern, Seebestattung oder in einigen Bundesländern in Form der Ascheverstreuung an.
Das Einführen der Asche eines Verstorbenen aus dem Ausland entbindet nicht von der Friedhofspflicht.
Der Friedhofszwang ist historisch gewachsen. So soll ein Ort des Trauerns geschaffen und die Totenruhe gewahrt werden. Familienstreitigkeiten wird so ebenfalls aus dem Weg gegangen. .
Im Trauerfall sind wir Tag und Nacht für Sie erreichbar.
Denn der Tod wartet nicht, dass morgen ist oder nimmt Rücksicht auf Familienfeste oder Feiertage.
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