Aktuelle Informationen zum Coronavirus bei Bestattungen




Neue Verordnung zu Bestattungen in Zeiten von Corona

Update:

Heute (23. März 2020) erreichte uns die Nachricht, dass auch Bestatter und Friedhofspersonal zu dem Personenkreis gehören, die bei der Bestattung anwesend sein dürfen. Die Nachricht aus dem Ministerium im Original:

Wir bitten Sie dringend um folgende Vorgehensweise:
Die Bestatter und das weitere Friedhofspersonal dürfen nicht mit der Trauergemeinde und nach Möglichkeit auch nicht mit dem Geistlichen in Kontakt treten. Bitte bringen Sie den Sarg bzw. die Urne vor Erscheinen der Trauergemeinde an das Grab und ziehen Sie sich dann zurück. Treten Sie bitte erst wieder ans Grab, wenn die Trauergemeinde gegangen ist. Sollte so verfahren werden, muss die Zahl der Bestatter und Friedhofsmitarbeiter nicht auf die Höchstzahl 10 angerechnet werden.


Das Land Baden-Württemberg hat reagiert und am 21. März 2020 eine „Verordnung zu Gottesdiensten und anderen religiösen Veranstaltungen“ erlassen, die mit Verkündung, also gleich am 21. März 2020 in Kraft tritt.

Damit gelten für alle Friedhöfe in Baden-Württemberg die gleichen Regeln.

Für viele Angehörige bedeutet dies, dass die bisher schon eingeschränkten Möglichkeiten bei einer Bestattung nun noch weiter reduziert werden. Es ist aber dennoch sinnvoll eine solche Verordnung zu erlassen, denn damit herrschen auf jedem Friedhof die gleichen Regeln und es kommt zu keiner Ungleichbehandlung.



Was besagt die „Verordnung zu Gottesdiensten und anderen religiösen Veranstaltungen“?

Grundsätzlich sind Veranstaltungen und sonstige Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften untersagt.



Gibt es Ausnahmen?

Ja, es gibt eine Reihe von verschiedenen Ausnahmen. Diejenige, die die Bestattung betrifft, steht in Nr. 4 der Verordnung. Dort heißt es: „Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete im engsten Familien- und Freundeskreis, wenn diese Feiern unter freiem Himmel mit nicht mehr als zehn teilnehmenden Personen stattfinden“.



Die Konsequenz für alle zukünftigen Bestattungen bis auf weiteres:

Maximal 10 Teilnehmer je Bestattung aus dem engsten Familien- und Freundeskreis und nur noch unter freiem Himmel.



Ab wann gilt diese Verordnung?

Mit Verkündung, das heißt, ab Samstag, den 21. März 2020, bis auf weiteres.



Für welche Friedhöfe gilt diese Verordnung?

Für alle Friedhöfe in Baden-Württemberg.



Sehen Sie die Verordnung im originalen Wortlaut:

Verordnung zu Gottesdiensten und anderen religiösen Veranstaltungen





Nutzen Sie in Zeiten von Corona unsere ONLINE BERATUNG.

Update:

Heute erreichte uns die Meldung, dass auch Bestatter zu dem Personenkreis der 10 Personen gehören, die bei der Bestattung anwesend sein dürfen:

Wir bitten Sie dringend um folgende Vorgehensweise:
Die Bestatter und das weitere Friedhofspersonal dürfen nicht mit der Trauergemeinde und nach Möglichkeit auch nicht mit dem Geistlichen in Kontakt treten. Bitte bringen Sie den Sarg bzw. die Urne vor Erscheinen der Trauergemeinde an das Grab und ziehen Sie sich dann zurück. Treten Sie bitte erst wieder ans Grab, wenn die Trauergemeinde gegangen ist. Sollte so verfahren werden, muss die Zahl der Bestatter und Friedhofsmitarbeiter nicht auf die Höchstzahl 10 angerechnet werden.

Durch die immer weiter zunehmenden Einschränkungen, die durch das Virus hervorgerufen werden, bieten wir Ihnen ab sofort die Möglichkeit an, sich von uns online beraten zu lassen.

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Daniel Schütz

Ich bin Daniel Schütz, Geschäftsführer von Schütz Bestattungen®. Zusammen mit meiner Frau und unserem Team übernehmen wir im Trauerfall durch unseren Rundum-Service die vollständige Vorbereitung, Planung & Durchführung der Beerdigung Ihrer Angehörigen. Wir sind für Sie da!


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