Digitaler Nachlass



Wenn jemand stirbt, bleiben oftmals viele Spuren in der virtuellen Welt zurück. Ob E-Mails, soziale Netzwerke oder digitale Einkäufe; fast jeder von uns hat Fußspuren in der digitalen Welt hinterlassen. Doch nur wenige haben ihren Digitalen Nachlass geregelt.



Haben Sie schon einmal über Ihren Digitalen Nachlass nachgedacht?

In einer Entscheidung aus dem Sommer 2018 hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil entschieden, dass der digitale Nachlass Teil des Erbes ist. Er ist damit genau so zu behandeln, wie das Erbe von Gegenständen. Das bedeutet auf der einen Seite, dass alle Rechte aus den Verträgen zu Onlinediensten auf die Erben übergehen. Somit können diese über die Daten aus den E-Mail- oder Soziale Netzwerk-Konten verfügen. Auf der anderen Seite bedeutet dies aber auch dass die Pflichten aus diesen Verträgen auf die Erben übergehen.



Für die Erben beginnt die Suche

Oftmals beginnt für die Erben dann die Suche nach Passwörtern, Verträgen und Zugangsdaten. Denn viel zu selten hat der Verstorbene selbst im Vorfeld etwas geregelt.





Soll der Erbe meine digitale Kommunikation einsehen können?

Trotz des Wissens, dass der ganze digitale Austausch auf die Erben übergeht, haben wenige Menschen eine Vorsorge getroffen. Somit entzieht es sich Ihrer Kontrolle, wer Einsicht in die digitale Kommunikation nimmt.



Bestimmen Sie, wer digitaler Erbe wird

Dabei ist es ganz einfach. Sie können selbst bestimmen, wer Erbe Ihres digitalen Nachlasses sein soll. Hierfür können Sie eine Person Ihres Vertrauens einsetzen.

Sie können eine Person bestimmen zu der Sie Vertrauen haben und dieser Anweisungen geben, welche Konten gelöscht werden sollen. Sie können bestimmen was mit Ihren Profilen in den sozialen Netzwerken passieren soll und welche Verträge gekündigt werden sollen.



Vollmacht „über den Tod hinaus“

Wenn Sie eine Vertrauensperson bestimmen, dann sollte dies mit einer handschriftlichen Vollmacht geschehen, die über den Tod hinaus wirksam ist. Diese sollte unterschrieben und mit einem Datum versehen sein.



Digitaler Vertragsmanager

Viel einfacher geht es mit dem digitalen Vertragsmanager. Hiermit verwalten Sie Ihren Vertragsbestand aktiv zu Lebzeiten. Heute, aber auch über Ihren Tod hinaus.

Behalten Sie den Überblick über Ihre Verträge, kündigen Sie Verträge ganz bequem und legen Sie fest, wer im Falle Ihres Ablebens Zugriff auf Ihren Vertragsbestand haben soll.

Dies gilt sowohl für den Digitalen Vertragsbestand als auch für andere („analoge“), private Verträge.







Zu Lebzeiten Verträge verwalten – und gleichzeitig für den Sterbefall vorsorgen



  • Erfassen und verwalten Sie all Ihre persönlichen Verträge
  • Kündigen Sie Verträge direkt aus dem Vertragsmanager
  • Lassen Sie sich an die Kündigungsfrist erinnern
  • Greifen Sie auf eine Vertragspartner-Datenbank mit mehr als 100.000 Einträgen zu
  • Aktualisieren Sie Ihre Adresse bei Ihrem Vertragspartner im Falle eines Umzugs
  • Bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die im Falle Ihres Ablebens Zugriff auf Ihre Verträge erhalten soll
  • Sorgen Sie für später vor; bestimmen Sie, was mit Ihrem Digitalen Nachlass passieren soll




Lassen Sie sich an die Kündigungsfrist erinnern



Bestimmen Sie selbst, ob Sie Verträge sofort kündigen möchten oder lassen Sie sich automatisch vor Ablauf an die Kündigungsfrist erinnern.







Sprechen Sie uns gerne an. In einem persönlichen Gespräch informieren Sie gerne über alle Themen rund um Vorsorgevollmachten, Pflege- und Betreuungsverfügung, Testamentsvollstreckungen und die Sterbefallvorsorge.

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Daniel Schütz

Ich bin Daniel Schütz, Geschäftsführer von Schütz Bestattungen®. Zusammen mit meiner Frau und unserem Team übernehmen wir im Trauerfall durch unseren Rundum-Service die vollständige Vorbereitung, Planung & Durchführung der Beerdigung Ihrer Angehörigen. Wir sind für Sie da!


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Schütz Bestattungen® ist Ihre beste Wahl bei einem Trauerfall. Unser 100% Rundum-Service garantiert Ihnen eine optimale Vorbereitung, Planung & Durchführung Ihrer Trauerfeier.