Als der alte Friedhof an der Kapellenstraße voll belegt war, wurde der Hauptfriedhof in Karlsruhe Ende 1874 als erster kommunaler Parkfriedhof in Süddeutschland eröffnet. Bis heute ist der Friedhof über die Grenzen Karlsruhes hinaus bekannt und geschätzt.
Sowohl die große Kapelle als auch die Gruftenhalle wurden im Zeitraum von 1871 bis 1876 nach den Plänen von Josef Durm erstellt.
Der Friedhof in Karlsruhe Erinnert an Englische Garten- oder Parkanlagen und die Menschen nutzen ihn nicht nur für eine Bestattung sondern auch zur Erholung. Nicht selten kann man auf dem Friedhof in Karlsruhe Spaziergänger oder sogar den einen oder anderen Jogger antreffen.
Schon das Eingangsportal des Friedhofs in Karlsruhe beeindruckt. Kapelle, Grufthalle und Säulengang tun ihr übriges, um Besucher in ihren Bann zu ziehen.
Wenn Sie nähere Informationen zu einer Bestattung in Karlsruhe benötigen, zögern Sie nicht, sich jederzeit an uns zu wenden.
Schütz Bestattungen – Sie erreichen uns im Trauerfall Tag & Nacht unter 0721 / 98615404
Das Friedhofs und Bestattungsamt der Stadt Karlsruhe erreichen Sie unter der Telefonnummer 0721 133 69 01
Der Hauptfriedhof Karlsruhe ist über die Stadtbahnlinie an den ÖPNV angebunden.
Parkplätze finden Sie sowohl beim Haupteingang als auch am Eingang Hirtenweg entlang den Schräbergärten.
Zur Kleinen Kapelle kann die Nutzung der Parkplätze Hirtenweg vorteilhaft sein.
IM TRAUERFALL SIND WIR TAG UND NACHT FÜR SIE ERREICHBAR.
DENN DER TOD WARTET NICHT, DASS MORGEN IST ODER NIMMT RÜCKSICHT AUF FAMILIENFESTE ODER FEIERTAGE.
UNSERE 24-Stunden HOTLINE:
Selbstverständlich führen wir auch Hausbesuche in den Karlsruher Stadtteilen Neureut, Nordstadt, Weststadt, Nordweststadt, Knielingen, Innenstadt, Oststadt, Südstadt, Mühlburg, Daxlanden, Rüppurr, Grünwinkel, Oberreut, Bulach, Waldstadt, Rintheim, Hagsfeld oder Durlach durch.
Selbstverständlich besuchen wir Sie auch in den umliegenden Städten und Gemeinden. Wir sind beispielsweise auch in Germersheim, Bellheim oder Speyer für Sie da.
Wenn wir mit Bekannten, Freunden oder Kunden ins Gespräch kommen, wird häufig die Frage gestellt, ob wir in Orten oder Ortsteilen tätig werden dürfen, in denen wir kein Ladengeschäft haben? Die Antwort lautet: Ja, wir dürfen! Wir sind weder auf ein Dorf, einen Stadtteil, einen Friedhof oder ein Bundesland begrenzt.