Durch eine Sorgerrechtsverfügung kann die Vormundschaft im Todesfall der Eltern für die hinterbliebenen Kinder geregelt werden.
Eine Sorgerechtsvollmacht kann geregelt werden, wer das Sorgerecht ausüben soll, wenn die Eltern aufgrund von Unfall oder Krankheit ihr Sorgerecht nicht mehr ausüben können.
Im Prinzip schon.
Bei gemeinsam Sorgerecht-Berechtigten Eltern geht das Sorgerecht auf den überlebenden Elternteil über.
In der Regel geschieht dies nach vorheriger Prüfung auch bei alleinerziehenden Elternteilen mit alleinigem Sorgerecht.
Jedoch ist es so, dass das Sorgerecht nicht automatisch an Verwandte oder Taufpaten übergeht.
Damit die Verfügungen von einem Familiengericht anerkannt werden, müssen die Vorraussetzungen wie jene für ein Testament erfüllt sein. Denn die Sorgerechtsverfügung ist eine testamentarische Verfügung.
Das Bedeutet, dass die Verfügung Handschriftlich und Unterschrieben verfasst werden muss. Darüber hinaus muss Name und Vorname des Verfassers, sowie ein Datum enthalten sein.
Es ist nicht so, dass das Gericht automatisch der Sorgerechtsverfügung der Eltern entspricht. Es findet eine Prüfung auf das Kindeswohl statt.
Daher empfiehlt es sich, die Sorgerechtsverfügung ausführlich zu begründen.
Es können auch Personen, explizit vom Sorgercht ausgeschlossen werden.
Ich kann sowohl die Sorgerechtsverfügung als auch die Sorgerechtsvollmacht in einem Dokument abfassen.
Es können aber auch zwei separate Dokumente erstellt werden.
Die Verfügung kann nur von den Sorgeberechtigten Eltern ausgefüllt werden.
Verheiratetet Eltern, die sich ein gemeinsames Sorgerecht teilen können eine gemeinsame Verfügung verfassen.
Sind die Eltern nicht verheiratet und teilen sich trotzdem ein gemeinsames Sorgerecht, dann kann auch jeder Elternteil eine separate Verfügung abfassen.
Für das Abfassen der Sorgerechtsverfügung bieten wir Ihnen hier ein Textbaustein-Muster.
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Wir empfehlen Ihnen, Ihre Wünsche dann Handschriftlich und Unterschrieben und mit Datum versehen abzufassen.
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Bitte beachten Sie, dass dieser kostenlose Generator keine Rechtsdienstleistung darstellt und insbesondere keine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt oder Notar ersetzt. Dem Generator liegen Mustertexte zugrunde, die anhand Ihrer Eingaben automatisiert zusammengefügt werden. Eine rechtliche Prüfung, die auch die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt, findet naturgemäß nicht statt.
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