Der Moment, wenn wir von einem geliebten Menschen Abschied nehmen müssen, ist schwer. Wir möchten Ihnen einen kleinen Leitfaden an die Hand geben, was Sie beachten sollten, wenn es zum Trauerfall kommt.
Der erste Rat ist leichter gesagt, als wirklich umgesetzt:
Bewahren Sie die Ruhe.
Sterbefall einer Einrichtung | Sterbefall zu Hause |
Sollte sich der Sterbefall in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder in einer Hospizeinrichtung eintreten, veranlasst in der Regel die Einrichtung eine sogenannte Leichenschau durch einen Arzt. | Tritt der Sterbefall dagegen zu Hause ein, müssen Sie zuerst einen Arzt verständigen. Dies kann der Hausarzt oder aber auch ein Bereitschaftsarzt sein. |
Todesbescheinigung | Wir sind für Sie da |
In beiden Fällen wird durch den hinzugezogenen Arzt eine Todesbescheinigung ausgestellt. Dies ist die Voraussetzung, dass wir als Bestatter den/die Verstorbene/n überführen dürfen. | In den ersten Stunden nach dem Todesfall tauchen viele Fragen auf. Zögern Sie nicht, sich bei einem Todesfall Tag & Nacht an uns zu wenden. Sie erreichen uns unter 0721 98615404. |
Warum kommt die Polizei?
- Bei einem Todesfall mit ungeklärter Todesursache wird vom Arzt die Polizei hinzugezogen. Hierbei kann eine ungeklärte Todesursache auch in einem Unfall, wie zum Beispiel einem Sturz oder ähnlichem liegen.
- Oft kann der hinzugezogene Notarzt die Todesursache nicht genau erforschen. Ihm fehlt schlicht der Einblick in die Krankenakte des Verstorbenen. Alleine auf die Aussagen der Angehörigen darf er sich bei der Festlegung der Todesursache nicht verlassen. So kommt es, dass die Todesursache auf der Todesbescheinigung als ungeklärt angegeben werden muss. Die gesetzlichen Regelungen verlangen es, dass der Arzt dann die Polizei hinzuzieht.
Nun kann es sein, dass der Verstorbene zunächst von einem durch die Polizei verständigten Bestatter überführt wird. In solchen Fällen ist der Verstorbene in der Regel von der Staatsanwaltschaft bis zur endgültigen Klärung beschlagnahmt. Erst nach Freigabe durch die Staatsanwaltschaft kann die Bestattung erfolgen.
Wichtig zu wissen:
Sie haben freie Bestatterwahl
Im Trauerfall Tag & Nacht 0721 98615404
Was kann ich tun, wenn ich nicht da bin?
- Manchmal sind die Lebensumstände so, dass man selbst das nicht regeln kann, was geregelt werden muss.
- Sollte der Todesfall einer nahestehenden Person eintreten und Sie selbst verhindert sein, können Sie uns zur Regelung des Sterbefalls beauftragen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie sich weiter entfernt oder im Ausland aufhalten oder aus anderen Gründen verhindert sind.
- Sie erreichen uns im Trauerfall Tag & Nacht unter 0721 98615404.
Was Sie vorbereiten können
- Wenn Sie uns schon beim ersten persönlichen Kontakt Unterlagen des/der Verstorbenen überreichen können, hilft uns dies, den Sterbefall schnellstmöglich zu beurkunden.
- Hilfreich ist immer ein Personalausweis oder eine aktuelle Meldebescheinigung.
- Ein Stammbuch ist immer sehr hilfreich. Dort finden sich meist die Heiratsurkunde und ggf. ein Scheidungvermerk. Sollte dies dort nicht vermerkt sein, ist ein rechtskräftiges Scheidungsurteil hilfreich.
- Sollte der Ehegatte des/der Verstorbenen selbst bereits verstorben sein, ist eine Sterbeurkunde notwendig.
- Bei ledigen Verstorbenen ist eine Geburtsurkunde erforderlich.
- Ein Rentenbescheid oder die Rentenversicherungsnummer hilft uns beim Abmelden der Rente.
- Eine Krankenversichertenkarte erleichtert die Abmeldung bei der Krankenkasse.
- Versicherungspolicen über eine Sterbegeldversicherung oder ein Treuhandvertrag, damit wir die Auszahlung der Gelder beantragen können.
- Sollte es bereits eine Grabstelle geben, ist die Graburkunde hilfreich.