Beerdigungskosten

Kann ich es ablehnen, die Bestattung zu zahlen?

Beerdigungen sind selten günstig. Sie liegen in der Regel zwischen 3.000 und 12.000 Euro. Kurz gesagt, muss der Erbe auch die Kosten für die Bestattung aus dem Nachlass oder aus seinem Vermögen übernehmen. Was passiert nun aber, wenn das Erbe ausgeschlagen wird?

Beerdigungskosten

Wer muss die Beerdigungskosten in der Regel zahlen?

Nach Paragraf 1968 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind die Erben verpflichtet, die Bestattungskosten des verstorbenen Erblassers zu tragen. Dies bedeutet, dass die Erben neben dem Vermögen des Verstorbenen auch dessen Verbindlichkeiten übernehmen, einschließlich der Bestattungskosten. Das gilt nur, wenn der Erbe zahlungsfähig ist.

Erben mehrere Personen, so werden die Kosten zwischen diesen aufgeteilt. Gibt es keinen Erben oder Angehörigen mehr, dann muss die jeweilige Gemeinde, die Beerdigungskosten übernehmen.

Wann muss ich trotzdem die Beerdigung bezahlen, obwohl ich das Erbe ausgeschlagen habe?

Auch wenn Sie das Erbe ausschlagen, müssen Sie ggf. im Rahmen der Unterhaltspflicht für das Erbe aufkommen. Dies betrifft alle Angehörigen bis zu den entfernten Verwandten dritten Grades, also unter anderem Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister und nicht angeheiratete Partner.

Die Bestattungskosten stellen zusätzliche Verbindlichkeiten dar, die durch die Erbschaft gedeckt werden müssen. Zunächst können diese Kosten aus dem Nachlass beglichen werden. Reicht der Nachlass nicht aus, sind die Erben verpflichtet, die verbleibenden Kosten aus ihrem eigenen Vermögen zu bezahlen.

Was sollten Sie tun, wenn Sie für die Bestattungskosten verantwortlich sind, aber nicht über die finanziellen Mittel verfügen, diese zu tragen?

In einem solchen Fall haben Sie die Möglichkeit, eine Sozialbestattung zu beantragen. Dafür wenden Sie sich bitte an das zuständige Sozialamt. Für den Antrag benötigen Sie unter anderem Nachweise über Ihr Einkommen und Vermögen sowie die Ihres Ehe- oder Lebenspartners.

Wie setzen sich die Kosten für eine Beerdigung generell zusammen?

Wie wir bereits festgestellt haben, lässt sich nicht pauschal sagen, wie hoch die Kosten für eine Beerdigung sind. 

Ganz grundsätzlich lassen sich die Kosten für eine Bestattung aber in drei Bereiche unterteilen:

 

  • Leistungen des Bestattungsinstituts, wie z. B. die Kosten für die Abholung des oder der Verstorbenen, den Sarg oder die Urne sowie die Organisation der Formalitäten und der Trauerfeier.
  • Gebühren für die Kommune, wie beispielsweise die Kosten für die Ausstellung der Sterbeurkunde oder für die Grabstelle.
  • Gegebenenfalls die Kosten für einen Steinmetz zur Aufstellung eines Grabsteins oder eines Grabmals an der Grabstätte.
  • weitere Kosten, wie beispielsweise für die Musik, die Trauerrede oder auch die Trauerfloristik.

 

Für den Karlsruher Hauptfriedhof sowie für die Friedhöfe der umliegenden Städte und Gemeinden gibt es eine umfangreiche Gebührenordnung, in der unter anderem die Kosten für ein Erdbestattungsreihengrab bzw. ein Urnenreihengrab aufgeführt sind.

Viele Friedhofssatzungen sind schon lange nicht mehr überarbeitet worden. So entsprechen die darin enthaltenen Gebühren nicht mehr dem aktuellen Preisniveau. Viele Städte und Gemeinden gehen daher dazu über, diese Satzungen regelmäßig anzupassen. So kommt es auch hier immer wieder zu Preisanpassungen.

Eine ausführliche Darstellung  für die Gebühren auf den Friedhöfen in Karlsruhe finden Sie hier unter diesem Link.

Für die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen finden Sie die Friedhofsatzung inklusive Gebührenverzeichnis hier.

Für die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten finden Sie die Friedhofssatzung inklusive Gebührenverzeichnis hier

Für die Gemeinde Graben-Neudorf finden Sie die Bestattungsgebührensatzung hier.

Für die Stadt Stutensee finden Sie die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührenordnung hier.

Für die Gemeinde Karlsdorf-Neuthard finden Sie die Bestattungsgebührenordnung hier

Für die Stadt Germersheim finden Sie die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren hier.

Für die Stadt Speyer finden Sie die Friedhofsgebührensatzung hier.

Schütz Bestattungen, die richtige Wahl in jeder Situation

Wir von Schütz Bestattungen unterstützen Sie sowohl bei einer traditionellen Erd– oder Feuerbestattung als auch bei der Umsetzung von individuellen, alternativen Bestattungsformen.

Wir begleiten Sie bei einer traditionellen Bestattung oder organisieren alternative Bestattungsrituale für Sie. Wir helfen Ihnen, den richtigen Trauerredner zu finden oder gestalten mit Ihnen zusammen die Trauerrede, die Sie sich wünschen. 

Wir sind regional unabhängig und nicht an unsere Geschäftssitze gebunden. Schwerpunktmäßig arbeiten wir als Bestatter in den folgenden Städten und Gemeinden: Karlsruhe, Linkenheim-Hochstetten, Eggenstein-Leopoldshafen, Graben-Neudorf sowie Karlsruher Stadtteilen Neureut, Nordstadt, Weststadt, Nordweststadt, Knielingen, Innenstadt, Oststadt, Südstadt, Mühlburg, Daxlanden, Rüppurr, Grünwinkel, Oberreut, Bulach, Waldstadt, Rintheim, Hagsfeld oder Durlach.

Wichtig ist es uns, mit der althergebrachten Denkweise zu brechen, dass es ausschließlich den einen “Dorfbestatter” gibt. Wir dürfen auch da, wo wir keinen Geschäftssitz haben, Menschen in Ihrer Trauer unterstützen und dem Verstorbenen eine würdige Trauerfeier bereiten. Nur weil wir in einem Dorf oder Stadtteil keinen Geschäftssitz haben, bedeutet dies nicht, dass wir hier keine Bestattung durchführen dürfen. Wir beraten Sie gerne und stellen Ihnen unser Portfolio vor. Sie stehen für uns im Mittelpunkt und wir bemühen uns – nach bestem Wissen und Gewissen – Ihre Wünsche umzusetzen.