Beerdigungen sind selten günstig. Sie liegen in der Regel zwischen 3.000 und 12.000 Euro. Kurz gesagt, muss der Erbe auch die Kosten für die Bestattung aus dem Nachlass oder aus seinem Vermögen übernehmen. Was passiert nun aber, wenn das Erbe ausgeschlagen wird?
Nach Paragraf 1968 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind die Erben verpflichtet, die Bestattungskosten des verstorbenen Erblassers zu tragen. Dies bedeutet, dass die Erben neben dem Vermögen des Verstorbenen auch dessen Verbindlichkeiten übernehmen, einschließlich der Bestattungskosten. Das gilt nur, wenn der Erbe zahlungsfähig ist.
Erben mehrere Personen, so werden die Kosten zwischen diesen aufgeteilt. Gibt es keinen Erben oder Angehörigen mehr, dann muss die jeweilige Gemeinde, die Beerdigungskosten übernehmen.
Auch wenn Sie das Erbe ausschlagen, müssen Sie ggf. im Rahmen der Unterhaltspflicht für das Erbe aufkommen. Dies betrifft alle Angehörigen bis zu den entfernten Verwandten dritten Grades, also unter anderem Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister und nicht angeheiratete Partner.
Die Bestattungskosten stellen zusätzliche Verbindlichkeiten dar, die durch die Erbschaft gedeckt werden müssen. Zunächst können diese Kosten aus dem Nachlass beglichen werden. Reicht der Nachlass nicht aus, sind die Erben verpflichtet, die verbleibenden Kosten aus ihrem eigenen Vermögen zu bezahlen.
In einem solchen Fall haben Sie die Möglichkeit, eine Sozialbestattung zu beantragen. Dafür wenden Sie sich bitte an das zuständige Sozialamt. Für den Antrag benötigen Sie unter anderem Nachweise über Ihr Einkommen und Vermögen sowie die Ihres Ehe- oder Lebenspartners.
Wie wir bereits festgestellt haben, lässt sich nicht pauschal sagen, wie hoch die Kosten für eine Beerdigung sind.
Ganz grundsätzlich lassen sich die Kosten für eine Bestattung aber in drei Bereiche unterteilen:
Für den Karlsruher Hauptfriedhof sowie für die Friedhöfe der umliegenden Städte und Gemeinden gibt es eine umfangreiche Gebührenordnung, in der unter anderem die Kosten für ein Erdbestattungsreihengrab bzw. ein Urnenreihengrab aufgeführt sind.
Viele Friedhofssatzungen sind schon lange nicht mehr überarbeitet worden. So entsprechen die darin enthaltenen Gebühren nicht mehr dem aktuellen Preisniveau. Viele Städte und Gemeinden gehen daher dazu über, diese Satzungen regelmäßig anzupassen. So kommt es auch hier immer wieder zu Preisanpassungen.
Eine ausführliche Darstellung für die Gebühren auf den Friedhöfen in Karlsruhe finden Sie hier unter diesem Link.
Für die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen finden Sie die Friedhofsatzung inklusive Gebührenverzeichnis hier.
Für die Gemeinde Linkenheim-Hochstetten finden Sie die Friedhofssatzung inklusive Gebührenverzeichnis hier
Für die Gemeinde Graben-Neudorf finden Sie die Bestattungsgebührensatzung hier.
Für die Stadt Stutensee finden Sie die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührenordnung hier.
Für die Gemeinde Karlsdorf-Neuthard finden Sie die Bestattungsgebührenordnung hier.
Für die Stadt Germersheim finden Sie die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren hier.
Für die Stadt Speyer finden Sie die Friedhofsgebührensatzung hier.
Wir von Schütz Bestattungen unterstützen Sie sowohl bei einer traditionellen Erd– oder Feuerbestattung als auch bei der Umsetzung von individuellen, alternativen Bestattungsformen.
Wir begleiten Sie bei einer traditionellen Bestattung oder organisieren alternative Bestattungsrituale für Sie. Wir helfen Ihnen, den richtigen Trauerredner zu finden oder gestalten mit Ihnen zusammen die Trauerrede, die Sie sich wünschen.
Wir sind regional unabhängig und nicht an unsere Geschäftssitze gebunden. Schwerpunktmäßig arbeiten wir als Bestatter in den folgenden Städten und Gemeinden: Karlsruhe, Linkenheim-Hochstetten, Eggenstein-Leopoldshafen, Graben-Neudorf sowie Karlsruher Stadtteilen Neureut, Nordstadt, Weststadt, Nordweststadt, Knielingen, Innenstadt, Oststadt, Südstadt, Mühlburg, Daxlanden, Rüppurr, Grünwinkel, Oberreut, Bulach, Waldstadt, Rintheim, Hagsfeld oder Durlach.
Wichtig ist es uns, mit der althergebrachten Denkweise zu brechen, dass es ausschließlich den einen “Dorfbestatter” gibt. Wir dürfen auch da, wo wir keinen Geschäftssitz haben, Menschen in Ihrer Trauer unterstützen und dem Verstorbenen eine würdige Trauerfeier bereiten. Nur weil wir in einem Dorf oder Stadtteil keinen Geschäftssitz haben, bedeutet dies nicht, dass wir hier keine Bestattung durchführen dürfen. Wir beraten Sie gerne und stellen Ihnen unser Portfolio vor. Sie stehen für uns im Mittelpunkt und wir bemühen uns – nach bestem Wissen und Gewissen – Ihre Wünsche umzusetzen.
Im Trauerfall sind wir Tag und Nacht für Sie erreichbar.
Denn der Tod wartet nicht, dass morgen ist oder nimmt Rücksicht auf Familienfeste oder Feiertage.
Unsere 24-Stunden Hotline:
Fachunternehmen für Bestattungsdienstleistungen
Schütz Bestattungen ist ein Fachunternehmen für Bestattungsdienstleistungen nach DIN EN 15017
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Das Zertifizierungsverfahren des Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) über den Bundesverband Deutscher Bestatter überwacht unseren Qualitätsanspruch
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