Bestattungsvorsorge in Karlsruhe und Umgebung

So sorgen Sie noch zu Lebzeiten vor

2023 sind in Deutschland über eine Million Menschen gestorben. Insbesondere Personen, die keinen oder nur einen schwierigen Kontakt zur Familie und Freunden haben, stehen vor der Herausforderung, Vorsorge für Ihre Beerdigung zu treffen oder gar treffen zu müssen.

Dabei ist die Bestattungsvorsorge ein wichtiger Aspekt der Lebensplanung, der allerdings sehr häufig vernachlässigt wird. Sie ermöglicht es Ihnen, Ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen bezüglich ihrer Beerdigung festzulegen und sich und Familie oder Freunde zu entlasten, sofern es diese noch gibt. Eine gut durchdachte Bestattungsvorsorge verhindert zudem Streitigkeiten innerhalb der Familie und stellt sicher, dass die Bestattung in Ihrem Sinne durchgeführt wird.

Bestattungsvorsorge

Wir beraten Sie gerne in Karlsruhe, Linkenheim-Hochstetten, Eggenstein-Leopoldshafen oder Graben-Neudorf

Sie können die Beratung für die Bestattungsvorsorge in der Regel direkt bei Ihrem Bestatter machen. Wenn Sie im Raum Karlsruhe, Linkenheim-Hochstetten, Eggenstein-Leopoldshafen oder Graben-Neudorf leben, beraten wir Sie gerne in einem persönlichen, kostenfreien und unverbindlichen Gespräch und besprechen mit Ihnen über Ihre Vorsorge.

Grundsätzlich können Sie sich mit der Bestattungsvorsorge bereits viele Jahre vor dem eigenen Ableben auseinandersetzen. Wir setzen mit Ihnen einen Vertrag auf, in dem Sie den Ablauf und die Organisation Ihrer Beerdigung festhalten und rechtlich bindend mit uns vereinbaren. Dabei haben Sie nahezu gänzlich freie Hand. 

Den Vertrag schließen Sie direkt mit uns. Dabei verstecken wir uns nicht hinter Klauseln und Kleingedrucktem. Stattdessen stehen Ihre Wünsche, Anforderungen und Bedürfnisse im Vordergrund. Wir beraten Sie und gehen individuell auf Ihre Wünsche ein. 

So entscheiden Sie etwa, welche Art von Bestattung Sie wünschen. Ob eine Feuerbestattung, Seebestattung oder eine klassische Erdbestattung. Auch legen Sie fest, welche Dekoration Sie am Tag Ihrer Beerdigung wünschen. Haben Sie vielleicht eine Lieblingsblume, die Teil des Blumenschmucks in der Trauerhalle sein soll? Gibt es ein bestimmtes Lied, das für sie etwas ganz Besonderes war? Oder haben Sie eine bestimmte Vorstellung davon, wie die Trauerfeier oder das Trauercafé nach der Trauerfeier aussehen soll?

Sie wollen mehr zum Thema Bestattungsvorsorge erfahren? Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst.

Bestattungsverfügung regelt Angelegenheiten frühzeitig

In einer Bestattungsverfügung legt eine volljährige Person fest, wie ihre Beerdigung gestaltet und organisiert werden soll, so unter anderem:

  • Welche Art der Bestattung wünsche ich?
  • Wo möchte ich beigesetzt werden?
  • Wie soll meine Trauerfeier gestaltet sein?
  • Welches Bestattungsinstitut wünsche ich mir?
  • Gibt es noch weitere Wünsche, die während meiner Beerdigung umgesetzt werden sollen.

 

Sie können ganz konkret festlegen, dass Sie beispielsweise auf dem Hauptfriedhof Karlsruhe oder auf dem Friedhof in LinkenheimHochstetten, EggensteinLeopoldshafen oder einem der Friedhöfe in Graben oder Neudorf beerdigt werden wollen. 

Wir sorgen gerne dafür, dass Ihre Wünsche umgesetzt werden. Und stehen Ihnen als  Schütz Bestattungen jederzeit zur Verfügung. Wenn für Ihre Beerdigung alles bis ins kleinste Detail durchgeplant ist, ist ein stilvolles Fest in stillem Gedenken garantiert. Unsere jahrzehntelange Erfahrung zeigt: Einer der rührendsten Momente jeder Trauerfeier ist der Moment, in dem ein Lied gespielt wird, das dem Verstorbenen besonders wichtig war.

Bestattungsverfügung berücksichtigt die Wünsche

Eine Bestattungsverfügung ist bindend und berücksichtigt – auch bei Streitigkeiten vor Gericht – die Interessen des Verstorbenen, sofern sie im Rahmen geltender Gesetze formuliert sind. So dürfen darin nur in Deutsch­land zulässige Bestattungs­arten fest­gehalten sein. Sie ist nur dann nicht bindend, wenn die  Finanzierung der Bestattung den Erbinnen oder Erben bzw. den be­auf­tragten Personen nicht zumutbar ist und der oder die Verstorbene nicht selbst dafür vorgesorgt hat. Es macht außerdem Sinn, die Bestattungsverfügung getrennt vom Testament zu erstellen und aufzubewahren. 

Sie stellt also sicher, dass Ihre Wünsche im Todesfall respektiert werden. Wenn keine Bestattungsverfügung vorhanden ist, gibt es eine Reihenfolge für die Bestattungspflicht, also eine Reihenfolge derer, die sich um Angelegenheiten rund um die Bestattung kümmern müssen. Diese sieht vor: Ehepartner, Kinder und Eltern. Die genaue Reihenfolge legen allerdings die Bestattungsgesetze der Länder fest.

Eine Bestattungsverfügung kann insbesondere dann von großer Bedeutung sein, wenn der Kontakt zu der Familie schwierig ist oder Sie sich im Alter von Ihrem Ehepartner getrennt haben, in einer neuen Beziehung leben, aber keine Scheidung stattgefunden hat oder stattfinden wird. 

Rein rechtlich hat dann der (Ex-)Partner das Recht, die Beerdigung und alle mit der Bestattung verbundenen Dinge zu regeln und zu entscheiden und hat auch weiter Anspruch auf das Erbe. Denn: Ein getrennt lebender Ehepartner bleibt im Erbrecht des anderen Ehepartners begünstigt, es sei denn, es wird ein Testament oder ein Erbvertrag erstellt, der dies ändert. Wenn einer der Partner eine neue Beziehung eingeht, kann dies emotional und rechtlich kompliziert sein, da der neue Partner keine rechtliche Anerkennung findet, solange die ursprüngliche Ehe fortbesteht.

Sich um eine Bestattungsvorsorge zu kümmern, macht schon früh Sinn. Sie übernehmen Verantwortung für Ihre Wünsche und Bedürfnisse und verschaffen Ihren Angehörigen in einer schweren Zeit Erleichterung. Durch eine Bestattungsvorsorge werden die Kosten im Vorfeld gedeckt, sodass sich die Angehörigen nicht über die hohen Ausgaben Gedanken machen müssen. In Zeiten der Trauer haben Angehörige oft Schwierigkeiten, klare Entscheidungen zu treffen. Eine Bestattungsvorsorge nimmt ihnen diese Last ab und sorgt dafür, dass alles nach den Wünschen des Verstorbenen geregelt ist.